Mitglied inaktiv
Hallo zusammen! Ich bin mit dem dritten Kind schwanger und befinde mich derzeit noch im Erziehungsurlaub (od. der Elternzeit, wie es jetzt so schön heißt...) des zweiten Kindes. Allerdings nicht mehr in den gesetzlichen 3 Jahren, sondern im zusätzlichen tarifvertraglichen Erziehungsurlaub, den mein Arbeitgeber noch für ein weiteres halbes Jahr gewährt. Es wäre schön, wenn mir jemand hier sagen/schreiben könnte, ob ich dennoch das Mutterschaftsgeld der Krankenkasse auch für dieses Kind bekomme (angestellt bin ich ja noch bei meinem AG, allerdings seit Ende des gesetzlichen EU mit meinem Mann familienversichert...)!?!? Gibt es jemanden, der sich damit auskennt und/oder den Fall selbst auch schon hatte? Vielen Dank vorab Beluann Ach ja, und ab welcher Woche nochmal bekommt man die Bescheinigung für die Krankenkasse ausgestellt? *allesvergessenhabe*
Hallo, nach meinem Kenntnisstand bekommt man kein Mutterschaftsgeld, wenn man familienversichert ist. Aber ruf am besten bei deiner KK an. Die Bescheinigung gibt es fruehestens 7 Wochen vor ET. LG Berit
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