Mitglied inaktiv
Hallo ihr, weiß jemand, ob für das Mutterschaftsgeld auch Überstundenauszahlungen angerechnet werden oder nur das "normale" Nettogehalt? Danke und Gruß Anja
hallo....also ich weiss es nicht ganz genau aber ich denke mal nur das nettogehalt wird berechnet. lg naddel1982
Du bekommst von der KK 13,-€ pro Tag und die Aufstockung bis zum reinen Netto-Gehalt ohne Ü-Std. oder sonst. als Arbeitgeberzuschuß. Beim Elterngeld hingegen wird alles angerechnet was du n den letzten 12 Monaten netto bekommen hast. Gab`s da Weihnachtsgeld, Ü-Std. oder sonst. Zusatzzahlungen hast du Glück, das wird alles mit rein gerechnet.
So hat man mir das auf Arbeit gesagt und auf dem Landratsamt, als ich den Antrag geholt hab.
Hoffe ich konnte dir helfen
LG Biene
Also ich weiß nicht, ob das dann auch wieder von Bundesland zu Bundesland verschieden ist.Auf meinen Zetteln zur Berechnung des Elterngeldes steht,das nur das Nettogehalt zählt, keine Überstunden,Zuwendungen,noch nicht einmal die Wochenend und Feiertagszuschläge die man geleistet hat. Beim Mutterschaftsgeld hingegen,kriege ich den Durchschnitt der Zuschläge mit angerechnet. lg
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