Mitglied inaktiv
Hallo, vielleicht kennt sich jemand damit aus: Seit Januar 2004 gelten ja andere Einkommensgrenten für das Erziehungsgeld.Inwiefern lohnt es sich eigentlich einen Antrag zu stellen, da diese Grenzen ja ziemlich niedrig sind? Ich habe mir jetzt zwar den Antrag zuschicken lassen, weiss aber nicht, ob ich mir die Mühe machen sollte, diese unzähligen Fragen zu beantworten und ich am Ende eh nichts bekomme. Wer von Euch hat Erfahrung damit? Vielen Dank. Lg, Silvia
wirst du den Antrag ausfüllen müssen um zu erfahren ob du noch was bekommst. DA ja noch Freibeträge und andere Sachen reingerechnet werden ist es halt ungewiss, probier es einfach LG annett
Hallo, Na ja, im Prinzip würde es sich schon lohnen, auch wenn ihr über der Einkommensgrenze liegt! Die ersten 6 Monate stehen Euch auf jeden Fall zu, das sind pro Monat 307,00€ die Du auf jeden fall bekommst, und dann geht es nach dem Einkommen ob Du weiter noch etwas bekommst oder nicht. Ich habe bei meinem zweiten auch nur die ersten 6 Monate bekommen, weil wir dann über der Grenze lagen! Aber immerhin die ersten 6 Monate!!! Also lohnen tut es sich! l.g Lule
Hallo! Lule0610 hat mit den ersten 6 monaten nicht Recht. Dafür gelten auch Einkommensgrenzen. Die sind nur höher als ab 7. Monat. Ich arbeite in einem Steuerbüro. Deshalb waren die Fragen für mich nicht schwer zu verstehen. @Nati02: Stelle den Antrag auf jeden Fall. Selbst wenn du kein Erziehungsgeld bekommen solltest, bist Du immerhin für die Elternzeit Kranken- und Rentenversichert (ohne etwas dafür zu bezahlen). Du müsstest Dich sonst freiwillig versichern. Ich hoffe ich konnte helfen. LG Kerstin
Danke, für die Aufklärung!!! Mir wurde bei meinem zweiten nur gesagt, das man die ersten 6 monate auf jeden fall bekommt, aber gut, man lernt nie aus!!! Danke gruß Lule
Danke, auch was gelernt! Kuni
Wenn Du 6 Monate 300 Euro bekommen willst, liegt die Einkommensgrenze für verheiratete bei einem pauschalierten Nettoeinkommen von 30.000 Euro im Jahr. Das entpricht grob (wirklich nur grob) einem Bruttoeinkommen von guten 50.000 Euro im Jahr, ist also nicht ganz so einfach die Grenze zu erreichen. Bei unverheirateten bin ich jetzt nicht so ganz sicher. Musst mal beim Bundesministerium für Familie Senioren.... im Inet schauen. Die haben da eine PDF-Datei, die man runterladen kann, da stehen dann unter anderem auch die Einkommensgrenzen drin Viel Spaß beim durchwühlen der Datei:-)))
Interessieren tut mich das jetzt aber auch... werden für die Einkommensgrenze beide Nettogehälter (meines und das von meinem Mann) veranschlagt? Ist dann ja irgendwie unfair, da ich ja nächstes Jahr (das Jahr, in dem ich entbinde) nicht voll mitverdiene... Komische Regelung!
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