nono78
Ich glaube, ich bin dumm...denn ich schaffe es nicht, eine gescheite Antwort zu finden oder ggf. zu verstehen: Ich habe ein Bruttogehalt, auf dieses Gehalt wird der Arb.Geb.Anteil an VL-Leistungen gezahlt. Von der Summe dessen werden dann die gesetzlichen Abzüge abgezogen. 1. Was ist mein Ausgangsbrutto für das Elterngeld? Nur das Gehalt oder Gehalt + VL? 2. gehören die gesetzlichen Abzüge zur Pflegeversicherung auch zu den Versicherungen, die mit berechnet werden? Bitte lasst mich nicht dumm sterben, auch wenn ich es mit diesen beiden Fragen verdient hätte.... viele Grüße nono
Ach Nono, hier wird keiner dumm sterben, und verdient hat es schonmal gar niemand. Guck mal auf der Seite: http://www.elterngeld.net/elterngeld-berechnung.html Auf dieser Seite stehen auch noch wissenswerte Sachen zum Thema Elterngeld. Vielleicht findest du dort ja eine Antwort. Ich hoffe, ich konnte helfen :) LG Bianca
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Huhuu, Elterngeld wird doch vom gesetzlichen Netto ermittelt oder stehe ich jetzt auf dem Schlauch? Also Brutto abzgl. Steuern, SV. Mit den VL kann ich jetzt nicht helfen, bin nicht sicher. LG
Nono, nur das Netto zählt!!! Das was du aufs Konto überwiesen bekommst, davon wird das Elterngeld berechnet. Sind es netto weniger als 1000 Euro, bibt es sogar noch ein paar Prozentpunkte mehr. Und dumm ist der, der nicht fragt :o)
Genau, Elterngeld wird aus durchschnittlichen Nettogehalt berechnet!
Ja, ich weiß, dass das vom gesetzlichen Nettolohn berechnet wird. Aber ich wollte das mal über den Elterngeldrechner selbst eingeben. Und da hatte ich mir die ausführliche Berechnung vorgenommen. Dort muss man Brutto, ges. Sozialversicherungen, ggf. Kirchensteuer + Sonderzahlungen und Soli-Zuschlag eingeben.
Ich weiß, etwas umständlich, aber ich möchte immer gerne wissen, wie Dinge, die mich betreffen, funktionieren. Dementsprechend meine Grundfrage oben
Aber ich danke euch für eure Antworten und werde noch einmal auf vorgeschlagenen Internetseiten nachlesen.
Viele Grüße
Nono
Den ausführlichen Rechner ist m.E. nur dann sinnvoll, wenn man sein Nettogehalt nicht kennt. Ansonsten macht es keinen Sinn. Elterngeld wird vom Nettogehalt berechnet, Brutto interessiert da nicht wirklich jemanden.
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