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Kinderwagen im Treppenhaus?

Kinderwagen im Treppenhaus?

Schippchen

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Da wir grade dabei sind, zusammen zu ziehen und die Wohnung zu planen, kam das Thema auf. Wohin mit dem Kinderwagen? Wenn wir ihn in der Wohnung unterbringen müssen, dann müssen wir unseren Flur ganz anders planen, deswegen frage ich schon jetzt. Das Treppenhaus unten ist sehr groß, da ist auch ein Geländer an der Treppe zum Keller, an dem ich den Kinderwagen anschließen würde. Aber ich weiss, dass zB Fahrräder nicht dort abgestellt werden dürfen. Ist das beim Kinderwagen was anderes? Oder kann mir der Vemieter das einfach verbieten? Ich weiss, dass es auch andere Kinder im Haus gibt, aber da wir im ersten Stock wohnen, kann ich nicht sagen, ob die Leute ihren Kinderwagen auf deren Etage abstellen oder auch in die Wohnung schieben.


magicmami

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Antwort auf Beitrag von Schippchen

Wir haben unseren Vermieter gefragt und er meinte nur wenn es niemanden sonnst im Haus stört hat er keine Einwände. Am betsen fragst du mal den Vermieter, da es seine Entscheidung ist und wenn die Einwohner auch nichts dagegen haben, müsste es klappen. LG


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Schippchen

Ich würde, wenn es einen Hausmeister gibt oder einen Hausverwalter, mal persönlich nachfragen - und ruhig bissl auf die Tränendrüse drücken von wegen "so anstrengend" den mit hochzunehmen, vor allem, wenn Du allein as Frau unterwegs bist ... LG


Mitglied inaktiv

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Addylie

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Antwort auf Beitrag von Schippchen

guck mal hier.... http://www.sueddeutsche.de/geld/urteil-kinderwagen-darf-im-treppenha us-parken-1.562921 finde das recht hilfreich... und beruhigend zu wissen, das selbst das gericht im zweifel auf muttis seite ist..


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Addylie

Danke Dir für die Info, wüsste auch nicht, wohin mit dem Kinderwagen ...


Addylie

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Antwort auf Beitrag von Addylie

Man darf, wenn man keinen Keller hat in dem der Wagen abgestellt werden kann man keinen separaten Raum zur Verfügung hat, wo der Wagen abgestellt werden kann man in den oberen Stockwerken wohnt und der Transport zu schwierig wäre (kein Fahrstuhl) ABER NUR, wenn der Fluchtweg nicht blockiert wird und keine Beeinträchtigungen im Treppenhaus sind - sprich wenn niemand behindert wird.


Schippchen

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Antwort auf Beitrag von Addylie

Da steht ab der zweiten Etage... wir wohnen aber im ersten Stock. Reintheoretisch macht es aber keinen Unterschied, der Kinderwagen würde in den Fahrstuhl passen, es wäre keine Schlepperei. Es geht eigentlich nur darum, dass er in der Wohnung zu viel Platz wegnimmt, da die schon ziemlich klein ist... Glaub, da hab ich dann mit dem Urteil wenig Chancen... ma schaun, was hier der Hausmeister sagt...


Schippchen

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Antwort auf Beitrag von Schippchen

Oh das klingt ja prima! Die Hausverwaltung ist leider nicht so einfach zu erreichen und hat sich schon bei anderen Anfragen einfach nicht mehr zurückgemeldet. Aber soweit ich weiss, lebt oben im siebten Stock das Hausmeisterehepaar, die werd ich bei Gelegenheit mal fragen. @Xantja: Jaaaaaa ich weiss! Aber ich warte ja nu erst mal, dass die Übelkeit Morgens endlich vorbeigeht...


senfoura76

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Antwort auf Beitrag von Schippchen

wenn ein haus so gebaut ist, dass man keine andere Möglichkeit seinen Kinderwagen wo unterzubringen, dann kann der Vermieter dies auch nicht verlangen und auch nicht die nachbarn. bei uns im haus ist es so, dass wir keinen aufzug haben und es eine treppe zu keller hinunter gibt.bei dieser Bauweise kann dir kein Vermieter vorschreiben, mit nem baby in den kalten keller zu laufen und dann noch mit der anderen hand den kinder wagen hochziehen.ich wohne auch im dritten stock. ich habe meinen unten im treppenhaus stehen auf nachbarspodest.eine treppe zum unterstellen gibt es leider nicht. ausnahmen müssen auch mal sein.