lady26
Hallo, es ist bei mir total kompliziert. Ich hab am 20.5. wieder angefangen zu arbeiten und meine Schutzfrist beginnt am 28.7. Ich arbeite nur stundenweise, aber eigentlich so, das ich im Schnitt auf ÜBER 400 Euro komme, damit ich sozialversicherungspflichtig bin. Meine KK sagt nun das die letzten 3 ABrechnungsmonate zum ausrechnen des Mutterschutzgeldes genommen werden. So was heißt das nun? den Mai kann man ja vergessen, waren ja nur 2 Freitage (ich arbeite nur freitags)... den ganzen Juni hab ich gearbeitet also 4 Freitage...aber wie ist es mit Juli? da arbeite ich 4 Freitage weil der letzte Freitag im Juli ja schon Schutzfrist ist... die Dame meinte dann müßte man die 1 o. 2 Monate vor der Geburt meines ersten Kindes nehmen... ach das ist sowas von kompliziert, dabei möcht ich ja nur wissen ob ich im Schnitt nun auf über 400 euro komme oder nicht....und keiner kann mir das sagen. Vielleicht ist hier jemand der in einem Lohnsteuerbüro arbeitet und das weiß wie man das nun ausrechnet. danke lg
ich bin mir nucht ganz sicher aber die nehmen eigentlich die oetzten 12 monate. da das bei dir ja nicht geht müssten sie eigentlich einfach alle letzten nehmen aber sicher bin ich mir da nicht. schreib dch mal zur elterngeldstelle oder frag jemand anders bei der krankenkasse nochmal
Hallo, ich verstehe es erstmal so, dass du auf jeden Fall sozialversicherungspflichtig bist, richtig? Es ist grundsätzlich so, dass das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten 3 VOLLEN Monate vor Beginn der Mutterschutzfrist zur Berechnung herangezogen wird. Das heißt, theoretisch wären es bei dir Juni, Mai, April. Da du die Tätigkeit nach Elternzeit erst im Mai wieder aufgenommen hast, fallen April und Mai schonmal weg. In so einem Fall werden tatsächlich die Monate vor Beginn der letzten Schutzfrist (bei deinem 1. Kind) mit herangezogen. Nun ist noch die Frage, in welchem Umfang du vor der Geburt deines anderen Kindes gearbeitet hast. Solltest du da voll gearbeitet haben und somit auch viel mehr verdient haben, fällt die o.g. Berechnung flach, da du dann "übervorteilt" würdest. In so einem Falle legt man ein Vergleichsgehalt zu Grunde, also was im Prinzip ab Wiedereinstieg vereinbart wurde bzw. was eine Person mit vergleichbarer Tätigkeit bei deinem AG verdienen würde. Du müsstest also in jedem Fall auf deine "um die 400EUR" kommen. Das max. Mutterschaftsgeld der KK sind monatl. 390EUR (30Tg x 13EUR), Ggf. kommt die Aufstockung in Form des AG-Zuschusses noch hinzu, so dass du während der Zeit des Mutterschutzes auf dein "normales Geld" kommst. Der Hinweis im 1. Antwortposting auf 12 Monate ist nicht richtig. Das trifft nur beim Elterngeld zu. Ich hoffe, ich konnte dir ein bissl helfen. Im Zweifel sonst nochmal direkt an die KK wenden. LG
gut dann weiß ich nun auch mal bescheid :) wieso macht es deutschland einem so schwer elterngeld mutterschutzgeld und alles wird anders berechnet.... die erklärung von wolke ist glaube ich wesentlich besser und richtiger als meine
Oh, danke fürs Lob!
Ja, ist echt nervig - alles wird anders berechnet, jeder braucht ne andere Bescheinigung und Nachweise. Ätzend!
Aber wir kriegen das schon hin!
LG
unser Lohnsteuerbüro das genau so weiß...aber normalerweise ist ja das ges. so gesichert das die dann das Gehalt von vorher nehmen muß. Ja da war ich Vollzeit, also da hatte ich ne 38,5 Std./Woche...bin ich jetzt froh dann hab ich im Schnitt ja auf alle Fälle über 400 euro verdient wenn ich das richtig verstanden habe und dann dürft ich auch keien Problme bekomme...muß nämlich sonst zu meinem Mann in die Private wechseln wenn ich unter 400 Euro verdient hätte...so dann warten wir mal ab. danke dir lg
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