Elternforum Schwanger - wer noch?

Kann mir jemand helfen BITTE!!!!

Kann mir jemand helfen BITTE!!!!

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo zusammen, hab eine Frage, denn ich kenn mich nicht mehr aus. Meine Freundin sagte mir letztens, dass ich mich mit dem Antrag für Erziehungsgeld beeilen soll, weil man das nicht nachbezahlt bekommt. Stimmt das??? Also unsere ist am 3.11. geboren, und wegen einem Missverständnis haben wir den Antrag noch nicht abgegeben bzw. abgeschickt. Das wird auch erst Mitte Januar passieren, weil mein Mann diese Dienstbescheinigung noch ausfüllen lassen muss. Wenn wir den jetzt Mitte Januar wegschicken, stimmt das dann, das wir das Geld von November bis Januar nicht nachgezahlt bekommen?? Wäre über Antworten dankbar. Lg und ein schönes WE an alle. Gruss Yvonne und Anna-Maria


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Du bekommst da Erziehungsgeld bis zu einem halben Jahr rückwirkend ausgezahlt. Wir hatten nach der Geburt auch im ersten Monat besseres zu tun, als uns sofort um die Papiere zu kümmern :) Miss_T


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Hi Yvonne, wir haben die Differenz Nachgezahlt bekommen, von dem Tag der Geburt bishin zum Bescheid was wir bekommen. Ich weiß nicht, in wiefern sich das im nächsten Jahr ändert. Wo habt ihr denn ein Mißverständnis? LG Miju


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

wird eh von der Kasse gezahlt, weil du da noch keinen ANspruch auf Erziehungsgeld haast, es sei denn du bist bei Deinem Mann versichert und warst vorher nicht beruftätig, dann steht dir ab dem Tag der Geburt das Erziehungsgeld zu ansonsten 8 WochenMuttschaftsgeld und dann erst das Erziehungsgeld. Du bekommst das auch nachgezahlt, ab Anspruchstag und nicht ab Abgabe des Antrages. Also mach das in Ruhe du hast wirklich ein halbes Jahr Zeit.Da macht das überhaupt nichts wenn ihr den Antrag erst im Januar abgeben werdet. LG Doreen


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Hallo!! Danke für eure Antworten. Jetzt bin ich wieder erleichtert. Das Missverständniss liegt darin, dass ich die Verdienstbescheinigung meinem AG gegeben habe, anstatt den AG von meinem Mann. Und ich hatte nur einen Antrag, jetzt hab ich mir erst wieder einen neuen besorgen müssen. Mein Mann hat ab morgen Urlaub, und kann dann erst wieder im neuen Jahr das arbeiten anfangen :-)) Hat solange Urlaub, und deswegen kann er dann auch erst die verdienstbescheinigung Mitte Januar abgeben zum ausfüllen, und dann können wir den erst wegschicken. Hoffe ihr habts verstanden, ist ein bischen doof zu schreiben. :-)) Lg und alles gute euch allen Gruss Yvonne mit Anna-Maria