Mitglied inaktiv
Mache mir gerade etwas Gedanken um die Zeit nach dem Mutterschutz. Muss der AG die Elternzeit bewilligen oder kann er dies auch verweigern, so dass ich 8 Wochen nach der Geburt wieder arbeiten muss? Weiss da jemand von Euch zufällig Bescheid? LG Sanne
Soviel ich weiß, musst du das alles schriftlich beantragen (also einfach "antrag auf elternzeit" schriftlich aufnehmen) und deinem Arbeitgeber VOR dem Mutterschutz vorlegen. Soviel ich weiß, darf er es dir nicht abschlagen... LG JEssy
willst du die elternzeit direkt im anschluss an den mutterschutz nehmen, brauchst du kein einverständnis von deinem arbeitgeber. willst du erst wieder arbeiten und nimmst du die elternzeit später, brauchst du das einverständnis von ihm. lg two_kids
die elternzeit kann man erst nach der geburt "beantragen", da man hierfür das geburtsdatum des kindes braucht. hängt man die elternzeit direkt an den mutterschutz, muss man dies dem arbeitgeber 6 wochern vorher mitteilen. lg two_kids