aliben2000
Hallo, ich bin schwanger, alleinerziehend und bekomme Hartz 4. Mein jetziger Kontostand beträgt 1,55 + und da wird aber jetzt noch jede Menge abgehen so das ich im Disprokredit bin. Ich habe von meinem Jobcenter einen Bescheid bekommen das ich zu viel Geld bekommen habe und das jetzt zurückbezahlen muss. Mein Einspruch/ Widerspruch wurde abgelehnt und jetzt soll ich alles auf einmal zurückzahlen sonst wollen die das Geld von meinem Konto einziehen. Mein Dispokredit wäre dann am Limit und das wäre den aber egal, sie meinten das wäre mein Problem. Ich habe gesagt das ich alleinerziehend und schwanger bin und ich durch viele Probleme (Waschmaschine mehrfach kaputt, Autounfall usw.) große Geldsorgen habe. Mir selber ist es auch nicht aufgefallen das ich über Monate zu viel Geld bekommen habe und die Beratungsstelle hat auch gemeint das es so alles richtig ist. Jetzt wollte ich fragen ob die das Geld von meinem Sparkassenkonto einfach so pfänden dürfen bzw. ob die nicht verpflichtet sind wenigsten eine Ratenzahlung anzubieten. Danke sehr
Hallo, nach welcher Rechtsgrundlage konkret wurde die Überzahlung festgestellt? Also z. B. Paragraph 48 Nr. 3 SGBX. Eine Ratenzahlung ist immer möglich, die Höhe der Raten ist gesetzlich festgelegt und richtet sich nach der Rechtsgrundlage. Diese steht im Bescheid. Direkt von deinem Konto können sie das nicht einziehen, aber mit dem Auszahlungsbetrag deiner laufenden Leistungen verrechnen. Schreib mal den genauen Paragraphen dann kann ich dir mehr sagen.
Ich habe nicht zu Unrecht Geld einbezogen und bin keine Sozialbetrügerin! Die Behauptung die du hier aufstellst sind ziemlich heftig und entsprechen nicht der Wahrheit.
Wo steht das?
Sorry, sehe es jetzt erst!
Ich behaupte nicht, ich stelle Vermutungen an. Und dies nur, weil du keine nähere Stellung bezogen hast. Dass es Vermutungen sind, habe ich betont. Ich möchte dir nicht zunahe treten. Sollte ich es getan haben, tut mir es Leid. Du musstest allerdings damit rechnen, dass in einem Forum nicht alles eitel Sonnenschein ist und dass du auch kritische, hinterfragende Beiträge ernten wirst. Darüber sollte man sich im Klaren sein, wenn man öffentlich fragt.
Bist du oder bin ich gemeint? Vor lauter Wolken blickt die AP nicht mehr durch. Ich hab nämlich auch den Konjunktiv verwendet. LG Wolke
Hm, gute Frage...
Ich fühlte mich angesprochen... Aber du hast Recht, vielleicht bist auch DU die böse böse Wolke
Wir könnten uns zusammentun und dann gibt es Gewitter
...
Naja, wie auch immer - manche kapieren es nie...
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