laura86
hallo ihr lieben ich wollte mal wissen ob die krankenkasse die hebamme bezahlt oder muss ich das aus eigener tasche machen? Hatte in der ersten schwangerschaft keine und würde jetzt gerne eine haben. Wie verhält sich das da?
Die Krankenkassen bezahlt die Vor/ und Nachsorge der Hebammen. Wenn du eine Hebamme möchtest, die bei der Heburt dabei ist (Beleghebamme), hast du einen privaten Anteil (bei mir 300 Euro).
...normalerweise (wenn du nicht irgendeinen besonderen Privatvertrag hast) alles an normalen Hebammen-Dienstleistungen, außer der Rufbereitschaftspauschale bei Beleghebamme/Haus- oder GH-Geburt. Da gibt es mW nur eine KK (Securvita), die diese übernimmt. Nur "Extrawürste" wie Schwangerenschwimmen o.ä. muss man normalerweise selbst zahlen. Liebe Grüße, Sabine
Bezahlt wird sowohl die Vorsorge, als auch die Nachsorge. Je nachdem ob man stillt auch noch länger. Die Geburt wird genauso bezahlt, sofern sie im Krankenhaus stattfindet, IMO auch im Geburtshaus. Hausgeburt weiß ich nicht. Was nicht bezahlt wird sind solche extras wie Rufbereitschaft. Im Zweifel einfach nachfragen, bei der KK oder noch besser direkt bei der Hebamme. Es können auch verschiedenene Hebammen "gebucht" werden, also für die Vorsorge eine, für die Geburt die "Beleghebamme des KH" und für die Nachsorge wieder eine andere. Wenn man merkt, es paßt nicht, kann man auch jederzeit wechseln. Oder eben ganz auf die Dienste verzichten.
Die Hausgeburtshebamme wird auch komplett bezahlt! Bezahlt wird nicht die Rufbereitschaft (ca. 300 €). Wobei viele eine Rückzahlung machen, wenn das Kind in den ersten Tagen (also 37+0 plus eine Woche) kommt bzw. sie lassen auch mal in der Höhe verhandeln, falls du klamm sein solltest. An der Rufbereitschaftspauschale lässt es keine HG-Hebamme scheitern.
Hallo, wie die anderen schon geschrieben haben, bezahlt die gesetzliche Krankenkasse alle Leistungen bis auf eine eventuelle Rufbereitschaft. Es gibt für die Leistungen Höchstgrenzen, zB 20 Kontakte (persönlich oder per Telefon/Email...) innerhalb der ersten 10 Tage nach der Geburt. Deine Hebamme wird Dich aber darüber informieren, wenn so eine Höchstgrenze erreicht ist. Dann ist in der Regel ein ärztliches Attest nötig, damit weitere Leistungen folgen können. Ich persönlich habe es selten erlebt, dass das Kontingent nicht ausreichte. Die Hebamme rechnet direkt mit der Kasse ab, sie muss von der Kasse nicht genehmigt werden o.ä. Bei privat Versicherten bekommst Du eine Privatrechnung. Was Deine PKV übernimmt, ist je nach Tarif unterschiedlich. In der Regel übernehmen aber auch die PKV sämtliche Leistungen, die die GKV auch übernimmt. LG, Silke (Hebamme)