Mitglied inaktiv
Hallo! Ich bin seit April 2004 arbetislos und bekommen Arbeitslosengeld. Jetzt habe ich eine dringenden Frage, bekomme ich, wenn ich in den Mutterschutz gehe weiterhin das Geld, habe mal gehört, daß das dann die Krankenkasse in der gleichen Höhe, wie das Arbeitslosengeld zahlt? Und wie ist es mit dem Erziehungsgeld, bekomme ich dieses uáuch und wo kann ich mich da mal erkundigen??? Vielen Danke für eine Antwort
erkundige dich bei der krankenkasse wg dem mutterschutz-> geld und wg erziehungsgeld beim versorgungsamt, da wird nämlich auch später dann der antrag dafür gestellt.. LG mel mit finja malien*25.7.04
Hallo, ich bin auch arbeitslos. Die KK zahlt den gleichen Betrag den das Arbeitsamt zahlt, du musst nur gucken, dass der Antrag früh genug gestellt wird. Geh am besten persönlich zur KK die helfen dann dabei auch :-) Achja, vergiss nicht einen Zettel ( so ein attest) von der FÄ mit zur KK zu nehmen... LG Julia
Hallo! Du bekommst maximal 7.Wochen vor dem Entbindungstermin das Attest vom Arzt, dass du dann, mit ausgefüllter Rückseite, bei der Krankenkasse einreichst. Dann bezahlet die KK das Mutterschutzgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes. Wie das allerdings mit Erzeihungsgeld aussieht, weiß ich nicht, wir kämpfen grad mit dem Antrag! Viele Grüße TINA
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