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Frage zum Elterngeld

Frage zum Elterngeld

Madleen74

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Hallo, ich komme gerade von der Wohngeldstelle und se meinte, Elterngeld gibt es erst nach 8 Wochen der Geburt gezahlt. Stimmt das? Zu meinen Fall. Ich bin 400 euro Jobber und bekomme einmalig 210 Euro. Wann wir das ausgezahlt? Und ich bekomme kein ALG 2 muß meine Krankenversicherrung selber zahlen, Wann bekomme ich in dem Fall Elterngeld , gleich nach der Geburt oder 8 Wochen danach. Leider sind alle Leitungen belegt , versuche die ganze ZEit anzurufen


Halluzinelle von Tichy

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Antwort auf Beitrag von Madleen74

Das Mutterschaftsgeld wird auf das Elterngeld angerechnet. Vermutlich sind damit diese 8 Wochen gemeint. Wenn Du auf das Mutterschaftsgeld aber keinen Anspruch hast, dann müsstest Du Elterngeld gleich nach der Geburt bekommen. Ob Du allerdings bei einem 400-Euro-Job Anspruch auf Mutterschaftsgeld hast, weiß ich nicht. Ich würde da zunächst bei der Krankenkasse anrufen und fragen, ob Du einen Anspruch hast und dann bei der Elterngeldstelle.


Madleen74

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Antwort auf Beitrag von Halluzinelle von Tichy

bei Geringfügige Beschäftigung bekomme ich die 210 Euro, da ich die Letzten 12 Monate gearbeitet habe , eine Woche hing ich nur in der Luft, kein Beschäftigungsverbot bekommen , war 6 woche Krank geschrieben und eine Woche bekomme ich kein Geld.Bin ungekündigt. Ich wollte wegen Mutterschaftsgeld wissen ob das erst kommt wenn ich das KInd bekommen habe. Die bei der Eltergeldstelle hat mir gesagt das ich ab der Geburt des Kindes Elterngeld bekomme, je nachdem was rauskommt zwecks den 210 Euro


Madleen74

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Antwort auf Beitrag von Madleen74

in der Warteschlaf, ist das nervig


mucki26

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Antwort auf Beitrag von Madleen74

Also, diese 210 Euro sind ja vom Bundesversicherungsamt. Da musst du deinen Antrag stellen und dein chef muss was ausfüllen... Ganz schön Papoerkram... Ich habe drei Monate auf das Geld gewartet. Das dauerte echt lange. Papiere waren komplett und nachreichen musste ich auch nichts. Antrag kannst du dir aus dem Netz ziehen. Alles gute


Madleen74

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Antwort auf Beitrag von mucki26

Danke, habe gerade gelesen das das Mutterschaftsgeld, nicht aufs Elterngeld gerechnet wird. Ich wollte einen Online Antrag ausfüllen, der nimmt nicht unsere Postleizahl, (am Anfang die null )nicht. Das es solange dauert ist doch wahnsinn oder nicht. Die habe ja alle Geld über... ärgert mich etwas