Kuschel2702
Hallo, meinem Freund wurde nun erzählt das man wenn man ein BV hat irgendwie einen Anteil vom Elterngeld abgezogen bekommt. Das hab ich noch nie gelesen, gehört, und wollte euch nun mal fragen wie das so ist?
Ich habe auch eine BV und habe davon noch nichts gehört. Bin gespannt ob da was dran ist. Obwohl vorstellen kann ich es mir nicht schleßlich bekommst du im BV dein ganz normales Gehalt weiter und danach wird das Elterngeld doch berechnet, oder? LG Jenny
Ja, genau, das einzige was ich mir vorstellen kann ist z.b. wenn man nen 30 Wochen std Vertrag hat aber immer jede Woche noch überstunden macht... im BV bekommt man dann ja nur das Grundgehalt... und wenn danach das Elterngelb berechnet wird wäre es natürlich etwas weniger... aber sonst????
nein, stimmt so nicht - nur, wenn du im bv irgendwelche gehaltsbestandteile nicht bekommst, die du durch zusätzliche arbeit verdienst oder wenn du einen ausfall von trinkgeld durchs bv hast ansonsten bekommst du dein ganz normales (grund-)gehalt weiter und das ist die grundlage (zusammen mit den restlichen der 12 monate vor der geburt deines kindes), auf der das elterngeld berechnet wird man wird durch eine schwangerschaftsbedingte krankheit bzw. das bv in aller regel nicht schlechter gestellt als eine gesunde mutter ich selbst habe pech. ich war vor dem bv im krankengeldbezug. dieser monat wird rausgerechnet und der 13. monat vor der geburt meines kindes wird in die berechnung einbezogen. mein problem: ich hatte im monat des krankengeldbezuges eine 80%-Stelle inklusive einer gehaltserhöhung und in dem 13. monat vorher nur eine 50% stelle und noch keine gehaltserhöhung. damit komme ich ein bisschen schlechter weg - aber so ist das gesetz.
also ich habe seit dem 1 mai mein bv und das man da einen teil abgezogen bekommt ist das neuste was ich höre ... kann ich mir auch nicht wirklich vorstellen . da es ja anhand deiner Lohnzahlung berechnet wird und du bekommst ja deinen normalen lohn weiter...