StephanieZ
Hallo erstmal habe heute nen Test gemacht mit Clearblue Digitale Anzeige mit Zeitraum...steht drauf Schwanger 2-3 Woche... Meine Frage ich arbeite als Zeitungsausträgerin Nachts von 2 - 4 Uhr und laufe in meinem Ort bei Wind und Wetter die Zeitung aus von den Abonnenten.... laut Mutterschutzgesetz ist Nachtarbeit ein no go wenn ich das richtig gelesen habe...bin dort Unbefristet auf 450,-€ angestellt...wie geht dies da nun weiter bekomme ich da ein Beschäftigungsverbot und wenn ja wie sieht das mit meinem Lohn aus? Kann es sein das der Arbeitgeber mich kündigt? Bekomme ich den weiter in volle Höhe oder wie oder was meinen Lohn??? Hat das vielleicht einer durchgemacht schon und kann mir dazu was erzählen? Ich weiß das ich meinen Arbeitgeber über die Schwangerschaft informieren muss... PS.: FA Termin vereinbare ich morgen früh am Telefon. Danke schonmal im voraus für jede Antwort...
Hallo, Erstmal brauchst du einen Nachweis der Schwangerschaft, damit du deinen Arbeitgeber informieren kannst. Dann ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet eine Gefährdeneinschätzung durchführen zu lassen. Bei Nachtarbeit wird das natürlich schwierig, dann müsste man dir ein Bestätigungsverbot erteilen. Wenn du dieses hast, bekommst du bis zum Mutterschutz dein normales Gehalt. Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen. Liebe Grüße und alles Gute
Nachts wirst du nach Bekanntgabe der Schwangerschaft nicht mehr eingesetzt werden können, aber dein AG kann dich am Tag einsetzen. Es gibt ja auch z.B. Werbung/Flyer die tagsüber ausgetragen werden können.
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