Elternforum Schwanger - wer noch?

Erziehungsgeld

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Hallöchen, muss man beim Erziehungsgeld das BRUTTO- oder das NETTOeinkommen angeben? Dachte immer, dass das Netto maßgebend ist, aber auf der Seite wo ich grad was übers Erziehungsgeld gefunden habe, kann ich das nicht wirklich rauslesen... Danke. Gruß Sabrina


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Hallo, man muß das Brutto angeben. Und davon werden pauschal 24% abgezogen (bei Beamten 19% glaube ich). Da ist ein Erziehungsgeldrechner: http://www.lvf.bayern.de/erziehungsgeld/rechner_04/start.html Alles Gute Steffi


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hallo... wird in netto-jahreseinkommen berechnet... http://www.rund-ums-baby.de/familienvorsorge/erziehungsgeld.htm lg sona


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Laut dem aktuellen Antrag den ich hier habe geht es um das Brutto Einkommen. Manja


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Hallo, es geht um das Brutto Einkommen. LG Kerstin


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Ich hab den Antrag fürs 2. Jahr gerade eingereicht. Definitiv BRUTTO-Gehalt, Sonderzahlungen wie Urlaub, Weihnachtsgeld, sonstige Extras (Firmenwagen etc.) werden gesondert angegeben, aber mit gerechnet. Gruss, Johanna


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o.t.


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o.T.