Mitglied inaktiv
Hallöchen, muss man beim Erziehungsgeld das BRUTTO- oder das NETTOeinkommen angeben? Dachte immer, dass das Netto maßgebend ist, aber auf der Seite wo ich grad was übers Erziehungsgeld gefunden habe, kann ich das nicht wirklich rauslesen... Danke. Gruß Sabrina
Hallo, man muß das Brutto angeben. Und davon werden pauschal 24% abgezogen (bei Beamten 19% glaube ich). Da ist ein Erziehungsgeldrechner: http://www.lvf.bayern.de/erziehungsgeld/rechner_04/start.html Alles Gute Steffi
hallo... wird in netto-jahreseinkommen berechnet... http://www.rund-ums-baby.de/familienvorsorge/erziehungsgeld.htm lg sona
Laut dem aktuellen Antrag den ich hier habe geht es um das Brutto Einkommen. Manja
Hallo, es geht um das Brutto Einkommen. LG Kerstin
Ich hab den Antrag fürs 2. Jahr gerade eingereicht. Definitiv BRUTTO-Gehalt, Sonderzahlungen wie Urlaub, Weihnachtsgeld, sonstige Extras (Firmenwagen etc.) werden gesondert angegeben, aber mit gerechnet. Gruss, Johanna
o.t.
o.T.
Die letzten 10 Beiträge
- Gutes Zeichen :)
- Schwanger - und Single
- Schwanger nach 3 Monate auf der Arbeit
- Ramzi Methode
- SSW 9 Fruchthöhle leer, SSW 10 man sieht etwas
- SSW 9 Fruchthöhle leer, SSW minimal etwas zu sehen
- Wer hat Ahnung von der Nub Theorie
- Unterschiedliche Aussagen zu Herzschlag, Größe... Sorgen
- Geschlecht erkennen in der 11ssw
- ISG, starke Schmerzen