Elternforum Schwanger - wer noch?

Erziehungsgeld...

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Hallo Ihr Lieben! Vielleicht kennt sich ja jemand von euch mit dem Erziehungsgeld und der Elternzeit aus. Unsere Tochter ist am 28.03.2004 geboren, 3 Wo. zu früh, somit endete meine Mutterschutzfrist erst am 12.06., ab da habe ich meinen restlichen Urlaub aus einer 40 Std. Beschäftigung genommen bis zum 18.07. Ab dem 19.07. fange ich wieder mit Teilzeit an (19 Std.). Ab dem 19.07. fängt auch erst meine Elternzeit an. Ich war heute nun bei der Stadt und habe meinen ErzG-Antrag abgegeben. Da meinte die Dame, dass wir erst ErzG ab dem 19.07.2004 bekommen. Ist das so richtig? Ich dachte man bekommt ErzG ab der Geburt. Außerdem will die Dame mein komplettes Gehalt für die 5 Wo. Urlaub in die Berechnung einfließen lassen. Ist das auch so richtig? Ich denke, es werden nur die Einkünfte aus der Teilzeit berücksichtigt, denn der Urlaub resultiert aus einer 40 Std. Tätigkeit. Nur wenn sie meint, dass dieses Gehalt berücksichtigt werden muss. Nur dann frage ich mich, warum wir erst ab dem 19.07. ErzG bekommen sollen. Vielleicht kann mir jemand von euch meine Fragen beantworten. Wäre super lieb. Vielen Dank im Voraus! Liebe Grüße, Petra


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hi, nee, ab geburt glaub ich nicht, denn da bekommst du doch mutterschaftsgeld von der krankenkasse. doppelt gibts nix. aber wie gesagt. genaues weiss ich nicht.. steffi


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Hi, Erziehungsgeld bekommst Du nur, wenn Du kein Mutterschaftsgeld mehr bekommst, also ab dem 12.6. (Doppelt gibts nix)Bis zum 18.6 hast Du Urlaub aus einer 40 Std. Woche, also bekommst Du in der Zeit auch das entsprechende Geld, und Du darfst ja auch nicht mehr als 30 Std in der Woche arbeiten, um Erziehungsgeld zu bekommen! Deswegen fließt das Gehalt auch in die Berechnung ein. Schlauer wäre es, wenn Du den Urlaub nach der Elternzeit genommen hättest (ist übertragbar), denn alles vor der Geburt fließt nicht ein.Ich hoffe, ich konnte etwas helfen. Bin nicht vom Fach, aber so hab ich es mir angelesen. Birgit


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Erziehungsgeld gibt´s immer ab Geburt. Meine Kids sind am 22.09.03 geboren. Also läuft unser 1. Jahr Erziehungsgeld vom 22.09.03 bis 21.09.04. Allerdings wird das laufend zu zahlende Mutterschaftsgeld auf´s Erziehungsgeld angerechnet. Sprich, wenn der Monat 31 Tage hat (=310 EUR) und das EZG beträgt 300 EUR, gibt´s in dem Monat nur Mutterschaftsgeld. Es müssen auch keine 10 EUR zurückgezahlt werden ... Durch die drei Wochen zu früh, hast Du das Pech, dass Dir das Mutterschaftsgeld für diese 3 Wochen auch mit angerechnet wird. Man bekommt ja für 6 Wochen vor der Geburt Mutterschaftsgeld. Und so lange das Kind nicht das, kann kein EZG beantragt werden und auch kein Mutterschaftsgeld angerechnet werden. Ich hatte das Pech, dass meine Mäuse bereits in 34+1 kamen. Mir wurde also fast das komplette Mutterschaftsgeld auf´s EZG angerechnet. Dadurch haben wir ca. 400 EUR Miese gemacht. :-(( Nach dem Mutterschutz habe ich auch noch Resturlaub genommen. Jetzt bin ich in Elternzeit. Ich bin davon ausgegangen, dass das Geld, was ich während der Urlaubszeit bekomme, auf das EZG angerechnet wird bzw. ich für diese Zeit kein EZG bekomme, aber dem war NICHT so. Da habe ich mich gefreut und noch für 3 Wochen Urlaub Geld bekommen!