Elternforum Schwanger - wer noch?

Erziehungsgeld fürs zweite Jahr!

Erziehungsgeld fürs zweite Jahr!

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Ihr Lieben! Wollte mich mal erkundigen bezüglich Erziehungsgeld fürs zweite Jahr! Weiss jemand ob man das trotzdem genehmigt bekommt, wenn man beim ersten Antrag nur für das erste Jahr gewählt hat? Würde mich interessieren ob uns noch Geld für das zweite Jahr zusteht. LG Grüße und vielen Dank Melanie


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Hallo! Kommt drauf an. Wenn Du fürs erste Jahr die Budgetzahlung gewählt hast, gibt es auch nur für das erste Jahr was. Man kann zwar 3 Jahre zu Hause bleiben, kriegt dann aber kein erziehungsgeld mehr. Wenn Du nur das "normale" Erziehungsgeld für 1 Jahr hast, müsstest Du eigentlich einen neuen Antrag stellen können. LG Susi


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Bei dem Buget für ein Jahr musst Du aber aufpassen! Sie gehen nämlich davon aus, wenn Du nur ein Jahr wälst, dass Du nach einem Jahr auch wieder arbeiten gehst und dann bekommst Du Deine Krankenkasse nicht mehr gezahlt! Einmal entschieden, kannst Du nicht mehr zurück.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

... gibt es im Anschluss an das Bundeserziehungsgeld noch das Landeserziehungsgeld. Das kann auch schon im 2. Lj in Anspruch genommen werden! Bei der Beantragung von Bundeserziehungsgeld hast Du die Wahl zwischen - 1 Jahr Budget (450 EUR/Monat) oder - 2 Jahre Regelbetrag (300 EUR/Monat). Wenn Du Budget beantragt hast, warst das nach dem einen Jahr. Die Sache mit der KK leuchtet mir nicht so ganz ein ... Denn, wenn man beim AG Elternzeit beantragt hat, ist man automatisch BEITRAGSFREI bei der GKV versichert. LG Daniela


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Bezieher von Erziehungsgeld und Eltern in Elternzeit bleiben in der gesetzlichen Krankenkasse beitragsfrei weiter versichert, wenn sie vorher Pflichtmitglieder waren. Sollten Sie sich für das Budget entscheiden, können Sie den Krankenversicherungsschutz für das zweite Lebensjahr verlieren. In diesem Fall und bei einer freiwilligen Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung sollten Sie sich frühzeitig von Ihrer Krankenkasse beraten lassen. Ist jedenfalls in Bayern so! Also lieber erkundigen!


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Nachzulesen unter: http://www.lvf.bayern.de/erziehungsgeld/berz04.html