Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe überlegt, ob ich einen Antrag bei der Caritas auf Erstausstattung erstelle, da mein Arbeitsvertrag zum 27.03 ausläuft und ich dann arbeitslos bin. Nur, wie stelle ich diesen Antrag gibt es eine bestimmte Form oder einen Musterantrag? mfG
nee ruf einfach an und mach ein Termin .- die sagen dirwas du mit bringen möchtest (Auflistung deiner EinNamen und Ausgaben (egal was für ausgaben. Miete, Strom, NK, SCHULDEN, Telefon+Internet+Handy, Versicherungen, usw) Auch "normal" Arbeitende können Heut zu Tage schon Anträge stellen auf Erstlingsausattung weil unsere Wirtschaft so nen SAU HAUFEN ist. (meine damit hat manch Arbeitender weniger hat als ein H4 empfänger... *was eben nicht gerecht ist*) Eine auflistung musst du nicht unbedingt machen .- (du brauchst ALLES) LG Steffi
Schließe mich an. Du brauchst alles! Mach nen Termin die sagen dir was du alles mitbringen mußt.
Okay, vielen Dank für die Infos, werd nachher gleich mal anrufen.
hallo! da du ja ab 28.03. erst arbeitslos wirst, mußt du zuerst die anträge bei der agentur für arbeit stellen, bevor du anträge bei der caritas stellen kannst! weißt du, ob du alg oder alg2 bekommst? du kannst/mußt nämlich bei der agentur für arbeit erst den schwangerschaftsmehrbedarf beantragen und dann noch einen antrag auf einmalige beihilfen stellen (die agentur muß zuerst geld springen lassen, bevor du was von gemeinnützigen stellen bekommst!!!)! am besten ist, wenn du deinen alg-antrag holst, gleich mit angeben, das du schwanger bist und bitte sämtliche anträge benötigst, die es für schwangere gibt (wie gesagt ich beziehe alg2, bekomme seit der 13.ssw den mehrbedarf, d.h. 60euro mehr im monat zum leben und habe einen antrag auf einmalige beihilfen;auch ab der 13.ssw; gestellt, durch den ich 600euro für schwangerschaftsbekleidung und erstausstattung bei geburt bekommen habe)! somit kannst du die speziellen anträge gleichzeitig mit deinem alg-antrag abgeben!!! du kannst schonmal zur caritas gehen und dich beraten lassen, was du alles brauchst für die antragstellung usw.; aber den antrag wirst du erst stellen können, wenn du die bewilligungen der agentur für arbeit hast!!! aber hin gehen würde ich schonmal, habe hier gelesen, das es wohl fristen gibt, bis wann man beantragen kann(in meinem bundesland sachsen anhalt gibt es keine soölche fristen)...da müßtest du sich mal erkundigen, wie es bei dir ist!!! lg konni
Bei war es auf jeden fall so ... weiss nicht ob ihre ARGE das schon macht manche stellen sich echt DÄMLICH an. (weil sie "noch" im Arbeitsverhältniss ist)
LG Steffi
ja klar kann sie jetzt schon den antrag bei der caritas stellen, das problem ist dann nur, das sie dann ihr aktuelles einkommen angeben muß und das ist ja ihr lohn...wenn sie dann arbeitslos ist, bekommt sie ja weniger geld und somit würde sie ja mehr von der caritas bekommen!!! deshalb würde ich raten, erst bei der arge zu beantragen und bei der caritas erstmal nur beraten lassen....die wissen ja am besten, wie sie sich verhalten muß
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