Mitglied inaktiv
Hallo, ich schreibe heute das erste mal hier, lese aber schon eine Weile mit.Ich habe eine kleine Tochter, die heute 20 Monate alt ist und bekomme vorraussichtlich Mitte November mein 2.Kind. Und da beginnt auch meine Frage: Meine zweijährige Elternzeit endet Anfang August und mein (neuer) Mutterschutz beginnt Anfang Oktober -> ich müsste also ca. 8 Wochen arbeiten gehen. Kann man die Elternzeit ohne Probleme verlängern und bekommt man dann trotzem sein Gehalt im neuen Mutterschutz? Habe leider überhaupt keine Ahnung und dazu auch bisher nichts Internet gefunden. Vielleicht kennt sich ja von Euch jemand damit aus. Viele Grüsse und ein schönes Osterfest, Silvia
hi, nein Gehalt bekommst du eigendlich keines mehr, da dein Arbeitgeber nicht verpflichtet ist Dich weiter zu beschäftigen. Theoretisch kann er Dich Kündigen den du bekommst dein 2tes Kind und warst nicht arbeiten er muss Dir deinen alten Job nicht mehr aufheben. Ruf einfach mal bei deiner Krankenkasse oder auf dem Versorgungsamt an die sagen dir es genauer.-nici
Also was nici schreibt ist Blödsinn, dein Arbeitgeber muss dir eine 3 jähre Elternzeit einräumen. D. h. also, dass du deine Elternzeit eigentlich auch ohne Probleme noch 2 Monate verlängern kannst. Ich glaube aber nicht, dass dein Arbeitgeber zu Beginn des neuen Mutterschutzes dazu verpflichtet ist, dir wieder Gehalt zu zahlen! Aber das Versorungsamt (wenn du denn in NRW wohnst; sonst eine andere Stelle)) muss dir das auf jeden Fall sagen können. Ivonne
Hallo Silvia, am besten ist es, wenn Du mit Deinem Arbeitgeber sprichst und die Elternzeit um ein die paar Wochen verlängerst. Dann gehst Du direkt in den nächsten Mutterschutz über und bekommst den Anteil Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse, allerdings nicht den Teil vom Arbeitgeber. Kündigen kann Dich Dein Arbeitgeber so oder so nicht. Entweder bist Du im Kündigungsschutz von der Elternzeit oder im Kündigungsschutz durch den Mutterschutz. Oder Du gehst die paar Wochen arbeiten und bekommst im nächsten Mutterschutz wieder Dein volles Gehalt, wenn Du voll arbeiten gehst. Allerdings ist es ja immer fraglich, wie man das mit der Kinderbetreuung hinbekommt. Eine Regelung solltest Du auf jeden Fall mit Deinem Arbeitgeber finden. In den meisten Fällen dürfte ihnen die erste Regelung allerdings lieber sein. ;) Liebe Grüße Anita
Hallo Silvia! also bei mir ist es so ,dass sich "neuer" Mutterschutz und "alte" Elternzeit überschneiden! Für die Zeit bekommt man zwar Geld von der KK, aber nicht vom Arbeitgeber! Wenn du also Deine elternzeit vom ersten Kind verlängerst, gehst Du AG-Technisch leer aus! Würde Dir also empfehlen, entweder arbeiten zu gehen die paar Wochen oder dich krank schreiben zu lassen, wenn Du die Arbeit nicht mehr ausüben kannst wg deiner SS! Das letzte Jahr elternzeit vom ersten Kind kannst du nämlich auch noch später nehmen, und müßtest es jetzt nicht für die paar Wochen "verschwenden"! LG Bianca
Die letzten 10 Beiträge
- Beruhigende Worte wanted :(
- Schwangerschaft 10 Tage zurück
- Kindsbewegungen und Gewichtszunahme
- 6+3 leere Fruchthöhle?
- 10. SSW Bluttropfen am Toilettenpapier - Fehlgeburt?
- Clearblue Frühtest / Wochenbestimmung
- Ramzi Methode - kann jemand die richtig anwenden?
- 36ssw bitte um einschätzung
- 2positive Schwangerschaftstest
- Wie habt ihr es euren Männern gesagt?