Elternforum Schwanger - wer noch?

elternzeit - antragsfrist

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elternzeit - antragsfrist

Tuffie23

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hi! ich hab eben von meinem AG erfahren, dass man die elternzeit 7 wochen vor antritt (also spätestens in der woche nach der geburt) gebantragen muss. ich war 2 (!) tage zuspät (weil unsere maus in einer anderen stadt geboren wurde und das zuständige standesamt nur 2 tage die woche auf hat) und jetzt wollen die, dass ich zwischen mutterschutz und elternzeit noch mal 2 tage arbeiten komme! da ich noch 39 tage urlaub von 2010 habe, hab ich dann gesagt, sollen sie mir eben 2 tage urlaub eintragen... nö, das wurde nicht genehmigt... oh mann! an die noch schwangeren: beantragt die elternzeit fristgerecht... ich wusste leider nicht, wie die termine da geregelt sind.... und in der ersten woche mit baby hat man ja auch anderes im kopf...


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Tuffie23

Was??? Die wollen echt, dass du noch arbeiten kommst?? Aumann, was für Vollpfosten, sorry... :( Kommt mir ja fast so vor, als würden die sich aus purer Sturheit querstellen...


Fuchsina

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Antwort auf Beitrag von Tuffie23

Formal juristisch haben sie leider recht. Die Elternzeit muss spätestens 7 Wochen vor deren Antritt beim Arbeitgeber angezeigt werden (nicht beantragt, da der Arbeitgeber auch nicht ablehnen kann), Standesamt hat damit überigens rein gar nichts zu tun, denn es reicht ein formloses Schreiben mit den Angaben ab wann und bis wann Elternzeit genommen werden soll. Ich würde nochmal versuchen mit ihnen zu reden, mich entschuldigen ob der verspäteten Anzeige und versuchen zusammen eine Lösung zu finden. Alternativ kannst Du natürlich Dich an dem Betriebsrat wenden, wenn Ihr einen haben solltet, denn so ohne weiteres kann der Arbeitgeber m.E. überigens Urlaubsanträge auch nicht ablehnen. Ansonsten Zähne zusammenbeissen und die 2 Tage dann arbeiten gehen, wenn Du noch Wert auf die Stelle legst.


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Antwort auf Beitrag von Tuffie23

Ansonsten holst dir eine Krankmeldung :)


Fuchsina

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DAS würde ich nicht machen, wenn ich an dem Job hängen würde. Der Arbeitgeber ist ja nicht blöd. Dann lieber die 2 Tage abarbeiten.


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Antwort auf Beitrag von Tuffie23

Hatte gestern mit der Elterngeldstelle telefoniert und die meinten frühestens ab Geburt innerhalb der darauffolgenden 3 Monaten beantragen. LG


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LG