Ysm__
Hallo Ihr lieben, Ich bin etwas verwirrt und hoffe ihr könnt mich etwas aufklären. Ich bin aktuell in der 30 SSW und frag mich wie es laufen wird mit der Zahlung. Erst bekommt man ja Mutterschaftsgeld und dann Elterngeld. Wir möchten das Basiselterngeld beantragen. Ich möchte 3 Jahre in Elternzeit gehen und frage mich wie das dann abläuft mit der Zahlung. Wird dann 3 Jahre lang normal gezahlt bzw nach dem Elterngeld muss dann mein Arbeitgeber werden der Elternzeit dann Zahlen? Liebe Grüsse
Natürlich nicht! Du bekommst ein Jahr Elterngeld bzw 2 Monate Mutterschaftsgeld nach der Geburt und danach 10 Monate Basiselterngeld bzw 20 Monate Elterngeld Plus. Danach bekommst du Kindergeld und das war es. Wenn du länger in Elternzeit sein willst, muss entweder dein Partner ausreichend verdienen oder ihr gemeinsam genug Geld vorab zurück gelegt haben. Wie kommst du darauf, dass dein Arbeitgeber für dein Privatvergnügen zahlen soll, ohne dafür eine Gegenleistung (=Arbeitskraft) zu erhalten?
Danach bekommt man Kindergeld?? Ich dachte bzw meine dass man Kindergeld auch trotz Elterngeld bekommt und zwar ab der Geburt.
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Ja, du bekommst Kindergeld auch während des Elterngeldbezugs, ab der Geburt. Kindergeld wird aber nach dem Elterngeldbezug weitergezahlt und läuft nicht zeitgleich aus.
Hey, Elterngeld ist ein großes wildes Thema. Ich kann dir empfehlen, in deiner Stadt nach einer kostenlosen Beratung zu schauen. Manchmal bietet es das Stadtbüro an, sonst aber auch Vereine wie ProFamilia. Wenn du in einem festen Arbeitsverhältnis bist, bekommst du Mutterschaftsgeld bezahlt. Das setzt sich aus dem Mutterschaftsgeld der Krankenkasse und dem Arbeitgeberzuschuss zusammen und deckt deinen Mutterschutz (in der Regel 6 Wochen vor und bis 8 Wochen nach der Geburt). Dann musst du nach Geburt Elterngeld beantragen. Elternzeit hast du Anspruch auf drei Jahre, aber Elterngeld kann man nicht so lange beziehen. Elterngeld kannst du bei Basiselterngeld 12 Monate beziehen (das sind ungefähr 65 Prozent des Arbeitsnettogehalts) und wird vom Staat gezahlt. Dein Arbeitgeber zahlt nix. Nach den 12 Monaten ist dein Anspruch auf Elterngeld (Basis) vorbei und du bekommst dann kein Geld mehr. Weder vom Staat noch von deinem Arbeitgeber, wenn du weiterhin in Elternzeit bist und nicht wieder arbeitest. Es gibt viele Möglichkeiten, Elterngeld zu beziehen, mit Partnerschaftsmonaten und Elterngeld Plus und dann auch der Tätigkeit in der Elternzeit in Teilzeit. Zu viel, um das hier zu schildern :) Also kostenlose Beratungsstelle ist wohl eine gute Möglichkeit. Liebe Grüße
Du kannst 3jahre Elternzeit beantragen. Aber nicht 3jahre Elterngeld. Monat 1 und 2 musst du zb immer Basiselterngeld nehmen Ab Monat 3 kannst du dann frei wählen ob du bis zum 1ten Geburtstag weiterhin Basiselterngeld bekommen möchtest (das entspricht ca 67% deines Durchschnittgehalts der letzten 12 Monate vor der Geburt). Oder du möchtest lieber 2jahre Elterngeld beziehen, dann heißt das Elterngeld plus und du bekommst die Hälfte. Also wenn du zb vor der Geburt 12 Monate lang durchschnittlich 1000€ verdient hast, bekommst du beim Basiselterngeld vom 3-12 Monat 670€/mtl. (Im 1 und 2 ja Mutterschaftsgeld). Beantragt du Elterngeld plus, sind es dann statt der 670€ halt die Hälfte, also 335€. Wenn dein Partner auch in Elternzeit will und dabei Elterngeld beziehen möchte, habt ihr nochmal 2 Partnermonate zusätzlich. Willst du also 3jahre in Elternzeit, bekommst du im 3ten Jahr KEIN Elterngeld. Nur Kindergeld. Dann musst du entweder vorher genug angespart haben oder dein Partner gleicht das aus. Ich bin zb seit August 20 in Elternzeit, entbinde demnächst das nächste Kind und werde dann nochmal 3jahre Elternzeit nehmen. Da ich zwischendurch nicht gearbeitet habe, sondern von Elternzeit zu Elternzeit wander, bekomme ich zb nur die Mindestsumme von 300€ + 75€ Geschwisterbonus. Mein Mann geht ebenfalls in Elternzeit, für 5 Monate. Wir haben vorher lange gespart damit wir uns das so leisten können. Wird dank der gestiegenen Strom- und Gaspreise nun zwar doch enger als gedacht, passt aber trotzdem noch. Zumindest mit guter Planung.
Hallo Ich kann dir nur sagen wie es in Österreich bei uns ist Die längste Variante an karenzgeld ist 2 Jahre und 3 Monate glaub ich und Kindergeld von Anfang an wenn du länger in karenz gehst bekommst du dann nur noch Kindergeld 170€ ca . Das war es. Und du musst dich beim Partner versichern lassen da man sobald man kein Gehalt bekommt nicht mehr Krankenversichert ist. Da bei uns aber mein Partner genug verdient ging es sich bei Kind 1 aus 3 jahre karenz zu gehen. Bei Kind 2 machen wir es wieder so jetzt
Du bekommst Mutterschaftsgeld (sofern du Anspruch hast) sechs Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt, also mindestens 14 Wochen. Kommt das Kind zu früh (mehr als 6 Wochen) oder bekommst du Mehrlinge, verlängert sich der Anspruch nach der Entbindung auf 12 Wochen (insg. also 18 Wochen). Kannst du Zeiten vor der Geburt nicht nehmen, weil das Kind z.B. drei/acht/fünfzehn Tage zu früh kommt (aber nicht mehr als Frühchen gilt), bekommst du die Tage die du vor der Geburt "über" hast, danach angehängt. Ab der Geburt hast du Anspruch auf Elterngeld. Bei reif geborenen Kindern sind das nach der Geburt maximal 14 Monate für beide Partner. Um Anspruch auf 14 Monate zu haben, muss der Partner mindestens zwei Monate Elterngeld beziehen (oder man muss alleinerziehend, in LSK II, sein). Der Elterngeldanspruch beträgt etwa 2/3 (65 - 67%) des regelmäßigen monatlichen Nettoeinkommens (ohne Einmalzahlungen und unversteuerte Zuschläge; die Elterngeldstelle berechnet ihr "eigenes" Elterngeldnetto aus deinem Bruttoeinkommen, deiner überwiegenden Steuerklasse und pauschalen Abzügen) in den zwölf Monaten vor dem Mutterschutz (gehst du z.B. am 24.12.22 in den Mutterschutz, zählen zu Berechnung 12/21 bis 11/22), beim Partner zählen die zwölf Monate vor Geburt (kommt das Kind am 7.02.23 also z.B. 02/22 bis 01/23). Für Selbständige können sich Bemessungszeiträume verschieben, da gibt es Sonderregelungen. Für Beamte gelten andere Regeln bzgl. des Mutterschaftsgelds. Als Geringverdiener (< 1.000 Euro) ist der Anspruch prozentual höher. Das Basis EG wird für Gutverdiener bei max. 1.800 Euro gekappt. Verdient ihr als Paar mehr als 300.000 Euro im Jahr, besteht kein Elterngeldanspruch mehr. Dein Anspruch auf Mutterschaftsgeld verrechnet sich mit dem Anspruch auf Elterngeld. Lebensmonate, in denen du Mutterschaftsgeld bekommst, zählen automatisch als Basiselterngeld. Kommt das Kind zum Termin (oder nach Termin), musst du also im LM 1 und LM 2 Basis EG rechnen. Kommt das Kind früher, können das auch mehr Monate werden. Bei besonders früh geborenen Kindern, kannst du Anspruch auf mehr Basiselterngeld haben (6 Wochen zu früh +1 Monat, 8 Wochen zu früh +2 Monate, 12 Wochen zu früh +3 Monate...). Ein Monat Basis EG (abgesehen eben von den Monaten mit Mutterschaftsgeld) kann in zwei Monate EG Plus umgewandelt werden (Hälfte des Basis EG). In Partnerschaft, mit einem reif geborenem, gesunden Kind, kannst du also für dich mit Anspruch auf 12 Monate Basis EG rechnen. Zwei davon "verlierst" du, da berechtigt, für das Mutterschaftsgeld. Dir verbleiben dann im Anschluss 10 Monate Basis EG. Dein Partner hat Anspruch auf zwei Monate. Nimmt er die nicht, verfallen sie. Nimmt dein Partner mindestens zwei Monate in Anspruch, habt ihr gemeinsam 14 Monate, die ihr frei untereinander aufteilen könnt (ihr könntet auch beide 7 Monate Beziehen oder du 10, er 4). Läuft dein Elterngeldanspruch aus, weil du den Anspruch voll ausgeschöpft hast, bekommst du auch kein Geld mehr. Du musst dich dann selbst finanzieren, z.B. über dein Erspartes oder über deinen Partner. Kommst du aus Bayern, hast du möglicherweise Anspruch auf Familiengeld, in Sachsen gibt es z.B. Landeserziehungsgeld. In vielen Bundesländern gibt es danach nichts mehr. Verdient dein Partner nicht genug, um euren Lebensunterhalt alleine zu bestreiten, habt ihr möglicherweise Anspruch auf Wohngeld / Lastenzuschuss, Kinderzuschlag, ALG II (oder das neue Bürgergeld). Das kommt aber individuell auf eure finanzielle Lage an. Anspruch auf Elternzeit hast du drei Jahre. Elternzeit ist prinzipiell unbezahlt, wenn du währenddessen nicht arbeitest. Arbeitest du in Elternzeit in Teilzeit (bis 32 Std/Monat für Kinder die aktuell geboren werden), erhälst du Teilzeitgehalt. Zuverdienst wird aufs EG immer angerechnet. Im Basis EG führt das quasi sofort zu Abzügen, im EG+ Bezug ist die Hälfte des Elterngeldnettos (nicht des Elterngeldes und nicht des Nettoeinkommens vor der Geburt sonder EGnetto lt. Elterngeldbescheid) anrechnungsfrei. Eigentlich kann man sich sämtliche Infos zum Elterngeld (und zur Elternzeit) aber auch sehr aufgeräumt von den Seiten des BMFSFJ ziehen (inkl. kurzer und langer Version des Elterngeldrechners): https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elterngeld Reicht einem die Info nicht aus, z.B. weil Sonderfälle bestehen, gibt es auch Beratungsstellen.
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