Elternforum Schwanger - wer noch?

Elterngeld

Elterngeld

rose_dust

Beitrag melden

Hallo ihr Lieben, evtl weiß ja jemand mehr Habe bis September 19 erheblich weniger verdient, als ich es jetzt tue Ab Mai wäre ich im Mutterschutz, im Juni ist ET Kann man irgendwie Die Zeit im Mutterschutz noch zur Berechnung dazu zählen? Ist ja nicht mehr das normale Gehalt, aber die selbe Summe Ansonsten wäre es viel weniger Elterngeld Ich hoffe ihr versteht, was ich meine Und Schichtzulagen aus den letzten Monaten, zählen die zur Berechnung dazu?


marieseptember

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von rose_dust

Du kannst auf den vorgeburtlichen Mutterschutz verzichten und arbeiten gehen. Geht aber nicht, wenn du ein Beschäftigungsverbot hast.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von rose_dust

Zur Berechnung des Elterngeldes werden die letzten 12 Monate vor Geburt des Kindes berücksichtigt.Das heißt wenn dein Kind am 17.07 kommt musst du von da 12 Monate zurückrechnen.Das Geld welches du im BV bekommst wird als ganz normales "Gehalt" berechnet bis zumneibtritt des Mutterschutzes, Das Mutterschaftsgeld wird dir ab Geburt noch 8 Wochen gezahlt. Dann tritt das elterngeld ein. Mehr kann ich dir leider dazu nicht sagen, aber soweit uxg weiß werden das Mutterschaftsgeld nicht mit eingerechnet in das elterngeld, sicher bin ich mir aber nicht. Du kannst mal bei der dir zuständigen elterngeldstelle anrufen und nachfragen.


Sangara

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von rose_dust

Lass mich lügen mutterschutz zählt meines Erachtens in die Berechnung rein. Ganz sicher bin ich aber gerade nicht, wie das berechnet wurde. Schichtzulagen zählen aber definitiv mit rein. Deswegen muss man die Konzerte der letzten 5 Monate mit angeben, damit der Durchschnitt berechnet werden kann.


marieseptember

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Sangara

Nein, Mutterschutz zählt nicht.


Elli 1985

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von rose_dust

Was Dir eventuell helfen kann, ist einen Antrag auf Ausklammerung der Krankheitszeit (BV) zu stellen. Wenn man schwangerschaftsbedingt krank war und dadurch quasi weniger verdient hat, kann man diese Zeiten aussparen lassen. Dann gilt der Zeitraum davor.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Elli 1985

Warum sollte sie das BV ausklammern lassen, da bekommt sie doch vollen Gehalt. Die Frage bezog sich ja darauf, ob sie das, was sie im Mutterschutz bekommt auf die Berechnung fürs elterngeld nehmen kann da sie vor dem BV weniger verdient hat als die aktuell bekommt und somit weniger elterngeld. Das Geld was sie im BV bekommt wird ganz normal als Gehalt gezählt.