Elternforum Schwanger - wer noch?

Elterngeld...

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giftzwerg7

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Sorry ihr Lieben, ich habe eine Elterngeldfrage (die xxx. in diesem Forum, ich weiß). Ich habe heute erfahren, dass mein Vertrag, der zum Ende des Jahres ausläuft nun wahrscheinlich doch nicht so einfach vom AG verlängert wird. Unser Kind kommt im September zur Welt, also ist das mit dem Mutterschutz kein Problem. Aber danach - muß ich mich dann arbeitslos melden drei Monate vor Ende des Jahres? Hat das Auswirkungen auf das Elterngeld, wenn ich nicht mehr "beschäftigt" bin? Wisst ihr, wie das ist mit der Krankenkasse (mein Freund und ich sind noch nicht verheiratet, daher kann ich mich noch nicht familienversichern)? Ich fahre morgen für zwei Wochen in den Urlaub, wenn ich wiederkomme, frage ich mal beim Amt nach - aber das brennt mir doch unter den Näglen, vielleicht weiß von euch jemand bescheid! LG Katrin


Spatz

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Antwort auf Beitrag von giftzwerg7

Hallo, ich kann Dich jetzt mal im Bezug auf die Krankenkasse beruhigen (ich arbeite auf einer). Solange Du Elterngeld bekommst, bist Du beitragsfrei bei Deiner Krankenkasse weiterversichert. Da brauchst Du Dir keinen Kopf zu machen. Je nach dem wielange Du daheim beim baby bleiben willst, kannst Du Dir das Elterngeld auch auf 2 Jahre hälftig auszahlen lassen, dann hast Du einen beitragsfreien Krankenversciherungsschutz bis 1 Tag vorm 2. Geb. Deines Babys. Liebe Grüße spatz


Princess01

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In der Elternzeit bist du ganz normal weiter Krankenversichert. Arbeitslosengeld wird genullt was natürlich das Elterngeld schmälert, aber das dürfte bei Dir ja dann nicht der Fall sein da du ja später arbeitslos wirst. 300 Euro sind dann der Mindestsatz wenn Du dadurch drunter fällst. Allerdings ist das Amt auch nur zuständig wenn Du arbeiten gehen kannst. In Elternzeit stehst Du ja erstmal nicht zur verfügung, da wäre dann die Arge zuständig(natürlich trotzdem melden).


Slavonka86

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Antwort auf Beitrag von giftzwerg7

In der Zeit in der du Elterngeld bekommst, bist du über die Elterngeld Stelle versichert ( hatte nämlich dasselbe Problem). Dein Elterngeld wird berechnet nach dem Einkommen der letzten 24 Monate vor Geburt des Kindes...oder aber dein Verdienst war nicht so hoch und du möchtest lediglich den Regelsatz von 300 € beantragen. Zumindest ist das bei uns hier in BaWü so.... Hoffe ich konnte dir etwas helfen. LG und alles Gute


giftzwerg7

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Antwort auf Beitrag von giftzwerg7

Hallo zusammen, vielen Dank für die schnellen Antworten! Jetzt bin ich schonmal ein bißchen beruhigt, vor allem wegen der Krankenversicherung... Ich wünsche euch schöne Pfingsten! LG Katrin


Fuchsina

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Antwort auf Beitrag von giftzwerg7

Das Elterngeld wird vom, Durchschnitteinkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt des Kindes berechnet. Ansonsten steht alles weiter oben.