Elternforum Schwanger - wer noch?

Elterngeld ???

Elterngeld ???

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Huhu, mal ne Frage. Ich hab jetzt nach meinem Großen ein Jahr lang vollzeit gearbeitet. Jetzt haben wir beide aus familiären Gründen zum 31.03. gekündigt, wegen Umzug, und haben bis jetzt noch keinen neuen Job. Sind also erst mal ab 01.04. beide arbeitslos. Wie siehts denn jetzt aus mit dem Elterngeld? Krieg ich dann nur die 300 Euro Mindestsatz, oder wird da trotzdem das letzte Gehalt mit angerechnet? Ich kapier das ganze Beamtendeutsch nicht...


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Du bekommst den Durchschnitt aus dem was Du die letzten 12 Monate verdient hast... Da Du ja arbeiten warst,wird das Gehalt und das ALG berechnet... Dürfte also etwas mehr sein wie 300Euro.. Wärst Du garnicht arbeiten gegangen,hättest Du nur 300 Euro bekommen. Es wird aber nur Dein Gehalt genommen,nicht das deines Partners. Jessi


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das stimmt so, soweit ich weiß....nur kommt es glaube ich drauf an, wenn dus beantragst, bekommst nur du dein elterngeld (sofern du es für diese kind noch in anspruch genommen hast! gilt nur bis zum dritten lebensjahr....oder fürs neue dann?), ich glaube, man kann aber auch lgeichzeitig elterngeld bkommen.....zumindestkann man gelcihzeitig elterngeld nehmen. wenn ihr den antrag vor dem alg2 bezug gestellt habt (müsstet ihr ja, weil glaube ich bis zu 7 wochen, bevor mans nimmt stellen!), müsste ja eigenltich nicht das alg zählen, sondern das vor dem datum der antragstellung, also nur vollzeitjob.....würde ich so verstehen! lg


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Dein Beitrag ist etwas verwirrend.. Es geht um Elterngeld,nicht Mutterschutzgeld... Ich weiß nicht was Du sagen wolltest mit Deinem Beitrag... Nicht böse gemeint,ok?


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Du bekommst ca 70% von dem Geld, was du die letzten 12 Monate VOR der Geburt verdient/eingenommen hast. der Mindstsatz ist 300€


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@jazzy: ich hab keine ton von mutterschutzgeld gesagt.... kenn ich cniht mal ;) das hast du geschrieben... ich meinte nur: wenn man den antrag auf elterngeld stellt, bevor man alg bezieht, wird sie sicherlich ein elterngeld berechnet bekommen, dass aus dem durchschnitt der 12 monate vollzeitverdienst berechnet wird. zudem erwähnte ich, dass man es eh ca. 7 wochen vor inanspruchnahme benatragen muss. das heißt, dass wohl der monat mit dem algbezug rein logisch nicht dazugezählt wird. mehr hab ich nciht gesagt, ich hoffe, es war verständlich.


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@jazzy: ich hab keine ton von mutterschutzgeld gesagt.... kenn ich cniht mal ;) das hast du geschrieben... ich meinte nur: wenn man den antrag auf elterngeld stellt, bevor man alg bezieht, wird sie sicherlich ein elterngeld berechnet bekommen, dass aus dem durchschnitt der 12 monate vollzeitverdienst berechnet wird. zudem erwähnte ich, dass man es eh ca. 7 wochen vor inanspruchnahme benatragen muss. das heißt, dass wohl der monat mit dem algbezug rein logisch nicht dazugezählt wird. mehr hab ich nciht gesagt, ich hoffe, es war verständlich.


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das ist aber nur so gesagt, wie ichsc verstanden habe.... achso nochmal an jazzy, nee du hast dazu ja auch nix geschrieben...warn anderer beitrag.


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Muß ich dafür nicht direkt vor der MuSchFrist gearbeitet haben? Ich meine, weil ich 6 Monate vorher dann arbeitslos bin...


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ich hab gedacht, man bekommt nur die 67€ vom gehalt als elterngeld wenn was man vor dem mutterschutz die letzten 12 monate verdient hat! hab mal einen link gefunden vll hilft der ja! http://www.elterngeld.net/ lg Jasmin


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zum 31.03. eines jahres ist allgemein kein guter termin zum kündigen. falls du weihnachtsgeld erhalten hast mußt du es dann auch noch zurückzahlen. das war bei mir so.