Elternforum Schwanger - wer noch?

Elterngeld - und dann?

Elterngeld - und dann?

crazy04

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Hallo zusammen! Wie macht Ihr das nach dem ersten Jahr? Elterngeld wird ja nicht mehr gezahlt, aber ich möchte gerne 3 Jahre mit meinem Junior zu Hause bleiben. Muß ich mich dann beim Arbeitsamt arbeitslos melden? Landeserziehungsgeld ist ja zum leben UND zum sterben zu wenig!


Tuffie23

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Antwort auf Beitrag von crazy04

ich lasse mir das elterngeld auf 2 jahre auszahlen und gehe im 2. jahr nebenbei auf 400€ basis wieder in meinem alten job arbeiten...


Lafayette

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Antwort auf Beitrag von crazy04

Hallo, ich bin Selbstständig, habe eine eigene kleine Firma. Ich werde meine eigenen Stunden nach der Geburt ein wenig reduzieren und dann nach ein paar Monaten wieder entsprechend mehr arbeiten. Ganz aussteigen geht bei mir garnicht. LG


Tippel33

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Antwort auf Beitrag von crazy04

Hallo, wenn man es sich nicht leisten kann, dann wird man das tun müssen, was andere dann auch tun in einer solchen Situation: Wieder arbeiten gehen!


sternenfee75

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Antwort auf Beitrag von crazy04

Arbeitslos kannst du dich nur melden, wenn du dem Amt auch zur Verfügung stehst. Ansonsten entw. Teilzeit arbeiten gehen oder mit weniger auskommen. Oder Wohngeld, Hartz 4,...beantragen, je nachdem, wieviel Einkommen ihr habt. Bei meiner Tochter gab es damals gar kein Geld, bin dann nach den 8 Wochen Mutterschutz 1Tag pro Woche arbeiten gegangen. Werde ich jetzt auch wieder machen.


mino82

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Antwort auf Beitrag von crazy04

ich bleibe 1 jahr zuhause und dann muß ich auch wieder ran auf 400 euro basis, anders geht es nicht...


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von crazy04

Vor dem Problem stehe ich auch. Mein befristeter Vertrag läuft während der Elternzeit aus. Ich werde mir das Elterngeld auf zwei Jahre aufteilen lassen und wegen dem dritten Jahr muss ich mit meiner Krankenkasse sprechen, wie das ist wegen der Kranken-, Sozial- und Pflegeversicherung. Rein finanziell können wir es uns zum Glück leisten, dass ich ggf. im dritten Jahr nichts verdienen würde.