choizz
Hallo ich habe ab dem 11.7. Mutterschutz. Prinzipiell ist es doch so, dass das Elterngeld, sowie das Mutterschaftsgeld aus den letzten VOLLEN Monaten gerechnet wird, also EG von Juli13-Juni14 und MSG von April bis Juni, richtig? Das heißt ja im Umkehrschluss, dass mein Mann wieder in Steuerklasse 3 kann, im Monat JULI, wo ich in Mutterschutz gehe, ohne das sich mein Elterngeld oder so verringert, ODER? Ich wäre sehr dankbar wenn jmd. was dazu schreiben könnte
Wir wollten eigentlich auch die Steuerklasse wechseln. Wir haben grade 4/4. Wollte gern auf 5/3, weil mein Mann viel mehr verdient und ich ja nur Elterngeld bekomme. Nun haben wir uns erkundigt und erfahren, daß wir bei 5/3 dann voll viel nachzahlen müssten. Nun bleiben wir auf 4/4. Weiß aber auch nicht, ob es letztendlich richtig ist!
huhu wir wollten das auch so machen aber dann wurde uns auch gesagt das wir am ende mit einer nachzahlung rechnen müssen deswegen lassen wir auch 4/4
Hey! Dein Mann kann dann wieder in Steuerklasse 3 wechseln, ja. QOb ihr nachzahlen müsstet, muss man ausrechnen. Wir haben die Klassen gewechselt und nichts nachzahlen müssen. Es geht hierbei um den Progressionsvorbehalt (http://de.m.wikipedia.org/wiki/Progressionsvorbehalt). LG
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