Marie3
Hallo zusammen, vielleicht kennt sich der ein oder andere mit dem Thema Elterngeld etwas aus und kann mir helfen. Unser Sohn wird im März 2023 geboren. Ich möchte 12 Monate Zuhause bleiben und Basis Elterngeld beziehen. Mein Partner möchte nach der Geburt für einen Monat und dann nochmal im September für einen Monat in Elternzeit gehen. Den Antrag für das Elterngeld können wir ja erst nach der Geburt stellen. Ich bekomme ja in den ersten 2 Monaten noch Mutterschaftsgeld aber mein Partner hat dann erstmal nichts und bekommt es rückwirkend? Und müssen wir 2 getrennte Anträge stellen oder geht das gleichzeitig mit einem Antrag? Vielen Dank für eure Antworten und liebe Grüße
Er bekommt es rückwirkend kann aber , je nach Landkreis sogar mehrere Monate dauern. Denkt daran das man oft nicht mitten im Jahr eine kinderbetreuung bekommt, hier gibt es die Plätze sowohl Tagesmutter als auch kita nur zum 1.08 der Rest sind restplätze
Okay danke, dann werde ich bei unserem Kreis mal nachfragen wie lange die Bearbeitungszeit im Schnitt ist. Den Betreungsplatz brauchen wir dann noch nicht, weil ich nach einem Jahr erstmal in Teilzeit arbeite und wir das mit den Arbeitszeiten von meinem Partner vereinbaren können. Trotzdem danke für den Tipp
wenn du eh erst teilzeit arbeiten willst solltest du zwei Jahre elternzeit anmelden, wenn etwas dazwischen kommt und du nach einem Jahr nicht wieder arbeiten kannst hast du kein Recht auf Verlängerung, das nur wenn du zwei Jahre nimmst. Du kannst aber in elternzeit bis zu 32 Stunden arbeiten
Da kann ich nur zustimmen, ich werde auch 2 Jahre Elterngeld + nehmen (unser Sohn kommt auch im März 2023) , und dann ab August 24 wieder Teilzeit arbeiten gehen. Dann bekommt man etwas Lohn (man darf nicht mehr als 50% vom eigentlichen Lohn verdienen) und Elterngeld + Und du kannst den Antrag auch schon vor der Geburt stellen, das machen wir auch! Also ca 7 Wochen vorher !
Also Elternzeit werde ich für 2 1/2 Jahre anmelden, aber das hat ja nichts mit dem Elterngeld zu tun. Das möchte ich im ersten Jahr komplett bekommen und danach halt in Teilzeit arbeiten. Aber das Elterngeld kann ich doch nicht 7 Wochen vorher beantragen, oder? Das doch nur das Mutterschaftsgeld, oder?
Okay, jetzt wo ich es nur Google steht auch, dass man es erst ab Geburt machen kann, aber als ich bei meiner Schwangerschaftsberatung war, hat sie mir gesagt, dass ich das schon vorher machen kann…. Komisch..
da frag ich nochmal nach ! Sorry falls ich hier falsche Informationen gegeben habe
Du verwechselt die EZ Meldung dem AG gegenüber und den EG Antrag gg. der Elterngeldstelle - den kannst du natürlich erst stellen, wenn die Maus auf der Welt ist.
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