Elternforum Schwanger - wer noch?

Darf ein FA das in Rechnung stellen ?

Darf ein FA das in Rechnung stellen ?

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Moin ! Vor ungefähr drei Wochen entschied mein Frauenarzt das ich nur noch maximal vier Stunden am Tag arbeiten darf um meine Schwangerschaft nicht zu gefährden. Mein Arbeitgebener fordert selbstverständlich eine Mitteilung von einem Arzt ist ja klar. Ich fragte dann wie sie es aufschreiben wird und sie sagte mir das sie mir ein Attest ausstellt, für das ich allerdings 11,36 Euro bezahlen sollte. Ich fragte sie, ob sie mir das nicht einfach auf einem gelben Zettel schreiben kann, weil das kostet mich ja dann schließlich nichts. Sie sagte das würde definitiv nur in Attestform gehen und das kostet halt diese 11,36 Euro. Ich habe anschließend die Kosten für das Attest, wie auch die Feststellung der Schwangerschaft zu meiner Krankenkasse geschickt. Kurz darauf erhielt ich den Antrag auf Kostenerstattung zurück mit dem Hinweis das die Krankenkasse die Kosten für das Attest nicht übernimmt, weil diese es ja schließlich nicht gefordert hatte. Ich versuchte dann meinen Kosten über die Personalabteilung einzureichen, wo man mir aber auch sagte, daß sie mir die Kosten nicht ersetzen. Die Mitarbeiterin dort teilte mir aber mit, daß die Ärztin mir überhaupt keine Kosten hätte auferlegen dürfen. Sie ist der Meinung, wenn ein Arzt eine Diagnose trifft und bestimmt das ich nur noch vier Stunden arbeiten darf, darf sie kein Geld für die Feststellung bzw. für das Attest nehmen. Anders war es als sie mir meine Schwangerschaft bestätigte. Nun sitze ich zwischen den Stühlen. Es geht mir nun nicht um die 11,36 Euro, sondern ums Prinzip. Wozu gebe ich meinen Krankenschein ab und sie untersucht mich und stellte eine Diagnose und bestimmt daraufhin das ich nicht mehr voll arbeiten darf ... das kann sie doch über den Krankenschein abrechnen, oder nicht ? Nun muß ich dazu sagen das ich ind er freien Heilfürsorge bin . Wir fallen nicht in das normale Krankenkassenbudget. Bei uns ist es auch nicht so, daß nach 6 Wochen die Krankenkasse als Lohnfortzahler einspringt. Kann mir vielleicht jemand sagen ob sie nun Geld für das Attest verlangen durfte ??? Vielleicht sogar jemand der auch ind er freien Heilfürsorge ist ??? Dankeschön... Steffi :o)


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Hallo Steffi, mittlerweile dürfen Ärzte für alles Geld nehmen. Ich war letzte Woche Montag um 9 Uhr bei meinem FA zur Untersuchung. Eigentlich hätte ich zu der Zeit schon eine Stunde arbeiten müssen. Gut habe ich mir gedacht, damit Du die Zeit nicht nacharbeiten muss, sollte mir die Arzthelferin nur bestätigen, dass ich "von-bis" in der Praxis war. Und was war???? 6 Euro sollte dafür bezahlen!!!!!!!!!!! Ist ja kaum zu glauben. Auf der Arbeit habe ich das meiner Chefin erzählt, die hat das schon von mehreren gehört, dass die Ärzte sich dies bezahlen lassen. Mir glaubte meine Chefin das ich beim Arzt war und ich brauche kein Zettel mehr vorzulegen und auch nicht die Stunden nacharbeiten. Wie Du siehst......die nehmen für alles Geld. Gruss Tanja


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soviel ich weiss ist das so. Für Atteste muss man selbst bezahlen. Ich meine mich zu erinnern dass ich sogar für das Attest zum Mutterschutz im Mai 2000 bezahlt habe. Waren glaub ich 20DM. Tjaaaa so ist das nun. LG Angie und nicht aufregen, nur wundern :-)


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Das ist ja noch ne Spur härter .... und wir als Patienten gucken dumm aus der Wäsche. Der Unterschied allerdings zwischen deinen Kosten und meinen ist, daß du etwas verlangt hast was der Arzt dir nicht angeordnet hat. Bei mir ging es darum das ein Arzt anordnet das ich nur 4 Stunden arbeiten darf. Der Arzt bestimmt also etwas und verlangt dafür Geld... für eine Diagnose die er stellt !!!..dafür hat er doch den Krankenschein... Demnächst müssen wir noch für eine Krankmeldung bezahlen, oder wie ? Bei einer Krankmeldung bestimmt auch der Doc das man nicht arbeiten darf und schreibt das auf..und das kostet nichts... Da verstehe einer die Ärzte.... Steffi :o)


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Hallo ! Es geht ja nicht um die Frage ob der Arzt für ein Attest zur Schwangerschaftsbestätigung Geld verlangen darf. Das habe ich ja geschrieben das ich das beim Doc bezahlt habe und das Geld habe ich ja auch von meinem Arbeitgeber wiederbekommen. Bei einer Schwangerschaftsbestätigung stellt er zwar eine Diagnose, trifft aber keinerlei ärztliche Anordnung. Bei meinem Attest worum es mir hier geht hat der Arzt eine ärztliche Anordnung getroffen, nämlich das ich meine wöchentliche Stundenarbeitszeit zu verkürzen habe um meine Geundheit bzw. meine Schwangerschaft nicht zu gefährden. Das hat der Arzt bestimmt, dass habe ich nicht verlangt ( wie z.B eine Bescheinigung das ich beim Doc war oder eine Schwangerschaftsbestätigung ) .. dass hat der Arzt entschieden. Wie gesagt, dann müsste er ja auch für eine Krankmeldung Geld verlangen. Wenn du noch 20 DM bezahlt hast für die Schwangerschaftsbestätigung, dass ist jetzt auch schon teurer geworden *gg*... 11,36 Euro *lach* Grüssle steffi :o)


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Hallo, als erstes darf dein Arzt dir gar keinen *gelben Schein* austellen, da du 4 Stunden am Tag arbeitest. Nur ein Artest lässt es zu, dass du nicht ganz Arbeitsunfähig geschrieben bist. Und dafür dürfen Sie Geld verlangen! So ist das heute! Ärger dich nicht zuviel, :-) wir können es eh nicht ändern, (diese Mist Reform!) Bianca


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Hi Steffi, im Prinzip ordnen mein Frauenarzt an, das ich morgens kommen sollen. Wegen Urinprobe, Blutabnahme, etc. Morgens sitzen bei ihm meistens nur Schwangere, nachmittags wenn ich schon mal da war, dann sitzen da nur die "älteren" Damen. Und da ich jeden Tag von 8-14 Uhr arbeiten gehe, brauche ich nun mal diese Bescheinigung... wenn ich nicht so eine nette Chefin hätte. Also...ich bin nur auf Anweisung des FA da und da könnte er mir die Bescheinigung auch kostenlos ausstellen. Schliesslich kann ich jeden Nachmittag...da habe ich ja frei.


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Ärger Dich nicht zu sehr, denn so wird es auch weitergehen. Wenn Dein Kind in den Kindergarten geht, wirst Du auch öfter eine Gesundschreibung vom Kinderarzt brauchen. Und die bezahlt die Krankenkasse auch nicht. Mein KiÄrztin verlangt bei mir als Kassenpatientin zum Glück nichts dafür. Bei einem Facharzt mußte ich allerdings schon mal 2 Euro berappen. Privatversicherte müssen dafür aber auch bei meiner Kinderärztin 5 Euro zahlen.


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Hi ! Es geht hier doch darum das der Arzt eine ärztliche Anordnung trifft wie bei einer Krankmeldung... und dafür darf er nichts verlangen... Wenn er was verlangen dürfte, warum nicht bei einer Krankmeldung ? Er hat laut meiner Personalabteilung schon den Fehler gemacht das auf ein Attest zu schreiben. Es ist eine Ärztliche Anordnung und dafür dürfen die Ärzte normalerweise nichts verlangen...egal ob ich jetzt voll krank, halb krank und nur ein drittel krank bin ! Die neue Reform interssiert uns als Versicherte der freien Heilfürsorge nicht... wir haben damit nichts zu tun, wir fallen unten durch. Meine Ärztin hätte einen weißen Zettel nehmen können oder von mir aus einen gelben Schein und hätte darauf schreiben können, Frau... darf aus gesundheitlichen Gründen nur noch 4 Stunden arbeiten. Mein gelber Zettel den ich vom Doc bekomme geht nicht zur Krankenkasse. Unsere Krankenkasse rechnet direkt mit dem Doc ab. Wenn ich eine Krankmeldung bekomme geht nur der hintere gelbe Zettel zum Arbeitgeber. Der große mit der Diagnose den ihr normalerweise zur Krankenkasse schickt, den werfen wir weg. Ich weiß is kompliziert... aber es läuft halt ein bissel anders bei uns. Mir geht es einzig und allein darum das sie mir das auch anders hätte bestätigen können, ohne das es mich Geld gekostet hätte. Die Ärzte haben aber meist nicht die Ahnung mit unserer Krankenkasse und denken deshalb sie müssen es so machen. Gruß steffi :o)


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Na das weiß ich nicht warum das so ist. Vielelicht weil eine Bestätigung über einen Arztbesuch normalerweise nicht bestätigt wird, sondern extra von dir verlangt wird ? Ich habe ja nichts verlangt von der Ärztin...sie hat eine ärztliche Anordnung getroffen und das hat sie niederzuschreiben, dass ist ihre Pflicht und das kann sie über meine KK abrechnen...dafür hat sie meinen Krankenschein. Es ist wie es ist doch immer blöd.... steffi


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Hi ! Wieso soll ich das hinnehmen nur weil es eventuell noch schlimmer wird. Ich ärgere mich nicht um die 11,36 Euro, sondern darum das ich so blöd war und mich nicht habe komplett krank schreiben lassen, dann hätte mich das nämlich nichts gekostet. Wie schon geschrieben, wenn ein Arzt eine Diagnose stellt und eine Ärztliche Anordnung trifft, dann hat er das niederzuschreiben und darf dafür kein Geld verlangen... dass tut er ja bei der Krankschreibung auch nicht...... und da ist es doch egal ob er ein Attest oder eine Krankmledung ausstellt, oder ? Aber vielleicht bin ich ja auch zu doof *gg* Steffi


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Hi ! Wenn ich wie jetzt auch nur eingeschränkt dienstfähig bin, also wenn ich nur Innendienst und kein Außendienst machen darf, dann schreibt sie mir das auch auf ein Attest und dafür habe ich bisher auch nie was bezahlt .... Das ist doch auch komisch... LG steffi


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Hi, also mein AG hat ein Attest gefordert, habe nur 8 Euro bezahlt. Mein AG hat mir die 8 Euro aber anstandslos erstattet. Meldung der Schwangerschaft: Wenn man sich sicher ist, daß man schwanger ist, sollte man dies dem Arbeitgeber umgehend mitteilen. Damit er die notwendigen Schutzmaßnahmen einleiten kann. Man kann dem Arbeitgeber schriftlich mitteilen, daß man schwanger ist. Fordert er ein ärztliches Attest, muß er es auch bezahlen. Für die Schutzfristen vor der Geburt ist ein solches Attest sehr wichtig!!! Gruß Livia


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...wenn er eine schriftliche Bestätigung für irgendetwas möchte was mit deiner SS zu tun hat, darf er ein Attest verlangen, muß aber selbst dafür aufkommen. Schau doch mal im Mutterschutzgesetz nach. Ich hatte damals ein ähnliches Problem bei meiner ersten SS mit meinem AG. Er wollte unbedingt ein schriftliches Attest von meinem Arzt und wollte es auch nicht bezahlen, kostetete damals allerdings nur 15 DM, was ich aber auch nicht einsah selbst zu bezahlen ( prinzipiell eben nicht) ja und ich hatte dann mittlerweile einen 6 monatsbauch und der AG machte immer noch Faxen, zum Schluß reicht ihm auf einmal ´ne Kopie aus dem Mutterpass. Aber ich denke es ist mit diesem Attest ähnlich wie mit meinem damals. Schau einfach mal nach. LG Michaela


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Ich habe schon vor Jahren fuer Atteste beim Arzt bezahlen muessen. Es ging damals bei mir fuer die Verbeamtung. Das musste ich einige Atteste der Aerzte vorlegen und alle selber zahlen. Gruss Mariakat


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Wer hat das Artest eigentlich verlangt? Du wolltest das so oder dein Arbeitgeber? Wenn es von deinem Arbeitgeber kommt, muss ER auch bezahlen. Wenn eine VErsicherung ein Artest verlangt, muss sie vorher sagen, ob man das Geld zurück bekommt oder nicht. Bianca


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Hi, diese Einschränkung, dass du nur noch vier Stunden arbeiten darfst ist kein Attest oder so was, sondern ein begrenztes individuelles Beschäftigungsverbot, was einer Schwangeren verschrieben werden kann. Das ist in dem Sinne gleichzusetzen mit einer Krankschreibung, nur dass du 100 % Lohnausgleich bekommst. Und demzufolge ist das auch nicht kostenpflichtig für dich (eine Frechheit). Ich habe auch das Beschäftigungsverbot, musste keine müde Mark zahlen. Wenn der AG irgendein Attest vom Arzt verlangt, sei es, dass man einen Arztbesuch nachzuweisen hat oder dass er die SS vom Doc bestätigt haben möchte, so ist der AG zahlungspflichtig (wenn der Doc es nicht kostenlos ausstellt).