Elternforum Schwanger - wer noch?

Beschäftigungsverbot

Beschäftigungsverbot

Nini1107

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Hallo :) Ich bin jetzt in der 6ssw+2. Dies ist meine erste Schwangerschaft. Ich hab aber jetzt schon extrem mit Übelkeit und Schwindel zutun.Ich arbeite in der Altenpflege. Ich habe nächste Woche einen FA Termin da bin ich dann 7+2. Sollte ich dann weiter arbeiten gehen oder mir ein Beschäftigungverbot ausstellen lassen?


Cani33

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Antwort auf Beitrag von Nini1107

Für das ausstellen eines BV ist eigentlich der AG/Betriebsarzt zuständig. Diesen solltest du über die SS informieren. Wenn du aufgrund von Übelkeit nicht arbeiten kannst, wird das erstmal auf eine AU rauslaufen.


Nini1107

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Antwort auf Beitrag von Cani33

Dankeschön, für die schnelle Antwort


Ninafast41

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Antwort auf Beitrag von Cani33

Ganz so stimmt es nicht. Der Arbeitgeber darf auch ein Beschäftigungsverbot erteilen, genauso wie der Arzt.


Cani33

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Antwort auf Beitrag von Ninafast41

Ja, was anderes hatte ich ja nicht geschrieben. Dafür ist der AG/Betriebsarzt zuständig


Honigküchlein

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Antwort auf Beitrag von Cani33

Auch der FA oder sogar der Hausarzt kann ein Beschäftigungsverbot ausstellen. Es kommt immer auf die Gründe an, wer dafür zuständig ist.


kitkat170583

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Antwort auf Beitrag von Nini1107

Es ist ja auch die Frage ob du ein bv vom Arbeitgeber bekommst wenn die gefahrenbeurteilung durch ist. Aussuchen kann man sich das normal nicht sondern es geht um Notwendigkeit oder nicht. Wie meine vorrednerin schrieb ist eine ss Übelkeit kein Grund für ein bv sondern für eine Krankschreibung.


Nini1107

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Antwort auf Beitrag von kitkat170583

Danke, für die schnelle Antwort


Julilena

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Antwort auf Beitrag von Nini1107

Herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft! :-) Bei mir war es so, dass die Schwangerschaft bei 6+2 vom FA festgestellt wurde. Habe dann eine Bescheinigung bekommen und meinen Arbeitgeber informiert und ihm diese gegeben. Mein Chef hat mich dann direkt ins BV geschickt. Arbeite in einer Zahnarztpraxis mit direktem Patientenkontakt. Liebe Grüße


Nini1107

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Antwort auf Beitrag von Julilena

Dankeschön Ja das meinte mein FA auch, allerdings weiß ich nicht ob mein Arbeitgeber das tut. Ich habe nämlich auch auf einigen Seiten gelesen das aufgrund von Corona oft ein BV ausgesprochen wird. Ich lasse mich nächste Woche überraschen


Sarah05

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Antwort auf Beitrag von Nini1107

Herzlichen Glückwunsch. aufgrund Corona habe ich auch seitens meines Arbeitgebers gegen meinen Willen ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen bekommen das war aber während dem Höhepunkt der Pandemie, wo es noch kein impfen gab. Ich arbeite in einer Metzgerei, zwischen hochgestapelten schweren Eurokisten, nässe und kälte. Dies wäre natürlich kein Grund für ein BV und ist auch in geregelten Maßen zumutbar. Aber mich hat ja niemand gefragt LG


Nini1107

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Antwort auf Beitrag von Sarah05

Dankeschön Wie gesagt ich würde auch andere Aufgaben erledigen. :)


Meyla

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Antwort auf Beitrag von Nini1107

Wie schon geschrieben gibt es hier kein „einfach ausstellen lassen“. Die Gesetzgebung wurde 2018 stark verschärft und ein unrechtmäßig ausgestelltes BV kann dazu führen, dass die Kasse das Geld zurück verlangt, was gezahlt wurde. Nicht vom AG oder dem Arzt, sondern von der begünstigten Person (du). Schwindel und Übelkeit vergehen meistens nach 12 Wochen, daher wäre hier erstmal nur eine AU gerechtfertigt. Danach kann in extremen fällen ein individuelles BV ausgestellt werden (durch Arzt). Ob dein AG ein BV ausstellt hängt von deinem Arbeitsplatz ab bzw einer Gefahrenbeurteilung und der Möglichkeit, dich umzusetzen. Möchte er dich umsetzen hast du kein Mitspracherecht. Er darf sich im Zweifel Akten sortieren und Kaffee kochen lassen.


Nini1107

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Antwort auf Beitrag von Meyla

Habe es vielleicht ein bisschen blöd formuliert, das es nicht einfach so geht konnte ich mir denken. Und wenn ich Kaffee kochen muss, fände ich es nicht schlimm. Mir geht es nur darum das ich mit sämtlichen Keimen und Ausscheidungen in Kontakt bin und dies möchte ich gern vermeiden.


Gustavina

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Antwort auf Beitrag von Meyla

Bist du dir da sicher, Meyla? Hab da grade diese Woche mit meiner Gyn drüber gesprochen und die meinte, dass das Geld beim Arzt zurückgeholt wird. Zur Ausgangsfrage kann ich leider nix beitragen.


Meyla

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Antwort auf Beitrag von Gustavina

So wurde es von der Anwältin in Rechtsform einige Male beantwortet.


Ninafast41

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Antwort auf Beitrag von Nini1107

Du solltest dich um ein sofortiges Beschäftigungsverbot bemühen! Du musst deinen Arbeitgeber informieren und er darf gar nicht zulassen, dass du Aufgaben ausführst, die dein Kind oder dich gefährden.


Carina.

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Antwort auf Beitrag von Ninafast41

Ich arbeite im Krankenhaus und durfte ab Bekanntgabe der SS keinen Patientenkontakt mehr haben. Hab dann Hilfsarbeiten wie Tabletten stellen, Labor stellen usw gemacht. 2 Wochen später wurde mir dann wegen Corona das BV ausgestellt, weil in unserem Stützpunkt wo ich hauptsächlich gearbeitet habe keine 1,5m Abstand eingehalten werden konnte. Im Prinzip müsste es dir ja in der Altenpflege nicht anders gehen. Besteh auf jeden Fall auf eine anständige Gefährdungsbeurteilung.


Kaire

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Antwort auf Beitrag von Nini1107

1. Das musst du selber wissen. 2. Der Fa stellt dir keins aus für Übelkeit, da gibt es nur eime AU. In deinem fall mzss der Arbeitgeber eins ausstellen, falls deine Arbeit nicht mutterschutzkonform ist - ist sie in der Pflege fast nie.