uschi32
Hi! Ich bin seit über 3 Wochen krankgeschrieben und ab heute im Beschäftigungsverbot. Im Februar diesen Jahres war ich vermutlich (laut Aussage meiner Ärztin) mit der gleichen Diagnose 4 Wochen krank. Jetzt meine Frage;wie wird mein Geld im BV ermittelt? Hat die Fehlgeburt im Frühjahr was was mit der jetzigen Schwangerschaft zu tun? LG
Soweit ich weiß, sind eine Krankschreibung und ein Beschäftigungsverbot zwei verschiedene Paar Schuhe. Bei einer Krankschreibung bekommst Du ab einem bestimmten Zeitpunkt weniger Geld da Krankengeld von Krankenkasse, bei einem Beschäftigungsverbot bekommst Du weiterhin normal Dein Gehalt.
Du bekommst Dein normales Gehalt bis zum Mutterschutz weitergezahlt. Gruß
Also beim BV!
Dein AG zahlt Dir Dein Gehalt bis zum Mutterschutz ganz normal weiter. Du musst Dich auch um nichts kümmern, das regelt der AG alles mit der Krankenkasse. Das hat auch nichts mit Deiner Krankschreibung zu tun. LG Nadine Genieß Deine SS. Bin Mitarbeiterin in einer KK
Vielen dank für eure Antworten.Ich bin jetzt wesentlich erleichtert.
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