Mitglied inaktiv
meine ärztin meinte gesetzlich muss das der ag machen aber die frauenärzte machen das meist selbst! wie war das bei euch? mein ag würde das nie machen!
bei mir hat das der FA ausgestellt. Hatte schon 2 Fehlgeburten und sehr viel Stress auf der Arbeit.
Bei mir war es auch der FA!!!Aber ich weiss das der Arbeitgeber das auch machen kann ! lg
ein beschäftigungsverbot wird doch nur dann ausgestellt wenn du die ss mit deinem job gefährdest wenn das nicht der fall ist,heist es weiter arbeiten bis der mutterschutz in kraft tritt.... oder bin ich da total falsch informiert??? lg
der betriebsarzt hat´s ausgestellt.
Der AG muss dir ein BV ausstellen, wenn er dir keine Arbeit geben kann die du als Schwangere machen kannst. Das heißt wenn du weiterhin schwer tragen müsstest, viel stehen (ohne Sitzmöglichkeiten) oder der Umgang mit diversen Chemikalien etc. Der FA darf nur ein BV ausstellen, wenn es gesundheitliche Probleme gibt. Wie z.B. Blutungen, verkürzter Muttermund... oder wenn es im Vorfeld schon Fehlgeburten gab etc. alsame
Hi, kommt auf das Beschäftigungsverbot an bzw. auf den Grund dafür... Also es gibt das (gesetzliche) Beschäftigungsverbot, welches durch das Mutterschutzgesetz geregelt ist und vom Arbeitgeber ausgesprochen werden muß ! (z.B. wenn deine Tätigkeit deine SS gefährdet). Zweite Möglichkeit ist ein individuelles Beschäftigungsverbot, welches jeder Facharzt, also nicht nur der Gyn austellen kann. Hier scheuen sich aber viele Ärzte, weil das Argument für den BV hieb und stichfest sein muß, damit der Arbeitgeber weiter dein normales Gehalt zahlt. (Das BV-Schreiben ist ja nach Ausstellung durch den Arzt an den Arbeitgeber weiterzuleiten und der entscheidet dann letztendlich, ob das empfohlene Verbot für 100 % deiner Tätigkeit gilt oder du beispielsweise noch an anderer Stelle einsetzbar bist). Hoffe ich konnte dir helfen mausepieps
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