InaMeisss
Hallo! Kennt sich jemand mit dem Mutterschaftsgeld aus ? Baby kommt am 10. November! Mutterschutz beginnt am 30. September! Ich weiĂ, dass das Mutterschaftsgeld anhand der letzen 3 NettogehĂ€lter berechnet wird. Bei mir ist es aber so : Bin momentan in EZ meiner ersten Tochter, diese geht noch bis zum 31.August, arbeite eigentlich in Teilzeit, bin aber erneut schwanger und habe ein BV bekommen. Die TZ-Arbeit endet auch am 31.August. Bekomme dann fĂŒr den September mein altes Vollzeitgehalt Wie wird denn nun das Mutterschaftsgeld berechnet ?? Die letzen drei NettogehĂ€lter sind da ja : Teilzeitgehalt + Teilzeitgehalt + Vollzeitgehalt?
Wenn du im September voll arbeiten könntest ohne bv zÀhlt das. Such im Mutterschutz. Wenn nicht, musst du ez und tz verlÀngern bis Beginn Mutterschutz. Im Mutterschutz zÀhlt dann der vz Vertrag. Dein Kind muss betreut sein, nur so kannst du den September melden. Du kannst NICHT vz melden wenn das Kind so nicht nachweislich betreut ist
Heiii! Mutterschaftsgeld bekommst du ja sowieso von deiner Krankenkasse maximal 13⏠KalendertÀglich, den Rest stockt dein Arbeitgeber bis zu deinem netto-gehalt auf!
Das kann man pauschal nicht sagen, da bei manchen das Netto Gehalt variieren kann wegen schichtzuschlÀgen etc. Wenn das der Fall ist, dann zÀhlt eben der Schnitt der drei Monate davor