anhe123
hallo, mein mutterschutz geht bis ende januar, d.h. ich bin für 2013 das volle jahr bei meinem AG beschäftigt. wir bekommen immer im april das leistungsentgelt für das vorjahr ausbezahlt, diese sonderzahlung steht auch so im vertrag. jetzt bin ich nicht sicher wie die rechtslage ist wenn ich zum auszahlungstermin in elternzeit bin. hatte von euch schonmal jemand diesen fall? ich würde denken es zählt nicht der auszahlungstermin sondern das beschäftigungsjahr...finde dazu aber gar nichts in meinem vertrag..
Ich hab das voll bekommen. Steht auch in meinem Vertrag, dass das Arbeitsjahr zählt.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass nicht der Zeitpunkt der Auszahlung sondern der Leistungszeitraum zählt.
Der Leistungszeitraum zählt! Bei uns ist der Leistungszeitraum exakt 40 Arbeitstage am Stück und ich war beim 1. Mal Auszahlung nicht mit dabei weil ich in den 40 Tagen in Elternzeit war! Ich bin aber als Person zur Berechnung des Gesamt-Leistungsbetrages meiner Organisationseinheit mit eingeflossen. Das war total ungerecht.