Wiki1992
Hallo Ihr Lieben, ich brauche eure Hilfe. Ich bin das erste Mal, nach langer Zeit und nach einer FG schwanger. Ich habe 12/22 einen neuen Job in der Kita angefangen, genauer gesagt in der Krippe. Der Vertrag ist nur bis Ende November 2023 befristet. Ich weiß nicht was ich machen soll, wenn alles gut läuft soll der Krümmel im August kommen, drei Monate später wäre ich arbeitslos, muss ich mich dann irgendwo melden? Soll ich mit Ihm offen sprechen? Genauso wie mit dem BV, da ich in der Krippe tätig bin und ich eine FG hatte, bin ich super ängstlich. Freu mich eure Tipps und Tricks :) Liebe Grüße
Huhu . Also du musst dich ja 3 Monate vor des auslaufen des Vertrages beim Arbeitsamt melden.
Weiß grad nicht wie lange nach der Geburt Mutterschutz bzw. Elternteil ist und ob das dazu gehört.
Bist du schon im bv ?
Hast du eine gefährdungsbeurteilung mit deinem Chef gemacht?
Bei dieser kann man ja die Tätigkeit und Arbeitszeit anpassen wenn du Angst hast vor einem weiteren MA.
Mit der Besprechung über den Vertrag Ende nächsten Jahres würde ich son halbes Jahr vorher ansprechen also April/Mai. Dann bist du weit genug und der Arbeitgeber kann dir ja sagen ob er dich weiter beschäftigt.
Offen besprechen is immer gut
Hey,
Vielen Dank dank, für deinen Tipp und deine ausführliche Antwort
Ich werde es dann auch so machen
Mit der Schwangerschaft hast du Kündigungsschutz. Du kannst im BV gehen. Dein Vertrag läuft dann 2023 aus. Melde das beim Amt an.
Bei uns ist es üblich, das die Zeit im BV, Mutterschutz und Elternzeit bei den befristeten Verträgen auf Wunsch der Arbeitnehmerin hinten dran gehängt wird.
Hey ,
Oh ok cool, woher kommst du ?
Hallo, meine Schwester hatte auch ein befristeter Vertrag und sie war ja schwanger bevor sein Vertrag abläuft.Sie hat mit dem AG geredet dass sie nach Elternzeit wieder arbeiten kann und wird sein Vertrag verlängert sonst kann man bei Amt Arbeitslos melden.
Mein Vertrag ist auch kurz nach der Geburt meines Sohns ausgelaufen. Das ist im eigentlichen Sinne nicht schlimm. Du bekommst nach dem Mutterschutz ja sowieso erst einmal nichts vom AG, sondern Elterngeld. Da ist es erst einmal egal, ob du angestellt bist oder keinen laufenden Arbeitsvertrag hast.
Das einzige, was formal anders ist: Du bist nicht in Elternzeit, sondern dann Hausfrau mit Elterngeldbezug. Aber auch das hat keinen Einfluss auf deine Lebensrealität.
Wichtig für dich zu wissen, ist zudem folgendes:
- So lange du Elterngeld beziehst, bist du auch krankenversichert. Überlege dir also gut, wie lange du zu Hause bleiben willst nach der Geburt. Entsprechend beantragt du Basiselterngeld oder Elterngeld Plus.
- Du musst dich erst arbeitslos melden, wenn du auch wieder arbeiten gehen möchtest. Ruf am besten mal beim Arbeitsamt an und frage nach. Mein Sachbearbeiter meinte, ich soll mich einfach melden, wenn ich wieder arbeitsfähig bin. Ich habe aber auch schon mitbekommen, dass man sich 3 Monate vorher melden muss (was ich selbst sicherheitshalber auch machen werde).
Über einen Wiedereinstieg in den Job würde ich mir bei dir auch keine Gedanken machen. Erzieher werden doch überall händeringend gesucht
Vielen lieben Dank, für eine ausführliche Antwort! Das hilft mir sehr. Ja das stimmt ich denke als Erzieherin werde ich keine Probleme haben, hatte nur Angst wo ich denn krankenversichert bin in der Zeit wenn mein AV ausläuft.
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