Elternforum Schwanger - wer noch?

Auch eine Urlaubsfrage- wer hat falsch gerechnet?

Auch eine Urlaubsfrage- wer hat falsch gerechnet?

Phiwol

Beitrag melden

Ich hatte gerade ein Gespräch mit meiner Chefin. Sie hat eben das erstemal das mutterschutzgesetz gelesen :D Da hab ich ihr was voraus! Ich habe regulär 28Tage Urlaub/jahr in Vollzeit. Mein ET ist der 27.07.14, Mutterschutz geht vom 15.06- 21.09. Danach gehe ich in Elternzeit. Für wie lange steht noch nicht fest. Jetzt hat meine Chefin ausgerechnet das ich 18 urlaubstage habe. Ich bin der Meinung es sind 21. Weil ich ja nur Okt, Nov und Dez elternzeit habe. als 28/12*3=7, 28-7= 21 oder irre ich da? Sie hat nun wohl ausgerechnet wieviel arbeitstage ich da bin...aber selbst dann komm ich auf 20,1 Tage Urlaub. Im MuSchG steht ja nur das dier mutterschutz als Arbeitszeit mit angerechnet wird. Wie kann ich ihr beweisen oder schonend beibringen das ich noch 3 tage mehr habe? Danke euch


wir6

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Phiwol

hat sie mit dir zusammen das ausgerechnet? Ich mein wenn man so mag: 28/12= 2,33333...... 2*9 (für 9 volle Montate Arbeitszeit imkl. MuSchu) = 18 daher weiß ich gar nicht, ob man bei 2,3333 abrunden darf oder nicht? Umkehrschluss wäre aber auch 2*3 (für Elternzeitmonate)=6 28-6= 22


Phiwol

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Phiwol

Ich seh schon...da sollte der Gesetzgeber wohl einen paragraphen genauer beschreiben! Also abrunden geht schonmal garnicht. das ist verboten :) Deswegen...um diese 0,333 zu umgehen hab ich mit 28/12 gerechnet 28/12*9 monate = 21..exakt :D Ach ist das verwirrend!ich würde ja auch weil ich 7/21 tagen im september nicht da bin noch auf 1 tag verzichten...aber gleich auf 3? neee..


Vega

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Phiwol

Ich würde sagen 28*(9/12)=21


tigger1177

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Phiwol

hab mich mal eingeschlichen.... Nun ja, wenn es doch im Mutterschutzgesetz steht, dann ists doch klar, was du ihr "beweisen" musst. Hier steht es ja: "§ 17 Erholungsurlaub Für den Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub und dessen Dauer gelten die Ausfallzeiten wegen mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote als Beschäftigungszeiten. Hat die Frau ihren Urlaub vor Beginn der Beschäftigungsverbote nicht oder nicht vollständig erhalten, so kann sie nach Ablauf der Fristen den Resturlaub im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr beanspruchen" Demnach ist der Urlaub bis MINDESTENS 21.9. so stehen zu lassen, für die Elternzeit darf der Urlaub anteilig gekürzt werden. Ich käme auch auf 21 Tage Urlaubsanspruch. Frag sie doch einfach, wie sie gerechnet hat, Vielleicht hat sie sich ja verrechnet oder den angefangenen Monat nicht mit berücksichtigt???


Asle

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Phiwol

Hallo, Im Elterngeld (und -zeit)Gesetz steht unter § 17, dass der Arbeitgeber den Erholungsurlaub um ein Zwölftel kürzen darf für jeden vollen Kalendermonat Elternzeit. Wenn also bis einschließlich Dezember Eltenzeit genommen wird, dann sind drei Zwölftel abzuziehen. Da kommt mit meinem Rechner 21 raus. Liebe Grüße