hanni24
Hallo, ich habe eine Frage. Ich habe vor kurzem bei einer neue Arbeitsstelle angefangen und weiß aber schon seit Monaten das ich schwanger bin. Bei der Einstellung habe ich davon natürlich nichts gesagt, weil das muss ich ja nicht. Jetzt habe ich dem Chef Bescheid gegeben und aber gesagt das ich es erst seit letzter Woche weiß. Er hat mich gebeten den mutterpass mitzubringen. Jetzt steht dort natürlich drin wann die Schwangerschaft festgestellt wurde. Ich möchte und ich muss ihm den Pass eigentlich nicht geben, befürchte aber das er darauf besteht. Ich mache mir sorgen ob ich in rechtlichen Schwierigkeiten geraten kann weil ich gelogen habe und gesagt habe das ich es davor nicht wusste. Hat jemand ähnliche Erfahrungen und/ oder kann mir da weiterhelfen? Mit freundlichen Grüßen, Johanna
Du ist nicht verpflichtet deinen Mutterpass jemanden zu zeigen, auch deinem Chef nicht du vorlegen musst ist eine Bescheinigung deines Frauenarztes das du schwanger bist
Den Mutterpass darf der Arbeitgeber nicht verlangen ( kannst Du googlen ). Lege ihm eine Bescheinigung vom Arzt über Schwangerschaft und ET vor.
Ich stimme den anderen zu , du solltest einfach sagen du möchtest dein Mutterpass nicht zeigen es ist vertraulich und persönlich da dein Gewicht , Erkrankungen etc drin stehen . Wenn er damit unzufrieden ist , seine Sache. Hol dir vorher eine Bescheinigung bei deinem FA zur Bestätigung der SS. Und nehme die dann mit . Lass dich nicht verunsichern!
Genau. Der Mutterpass gehört dir und dem Fachpersonal. Bescheinigung über die SS beim Gyn verlangen (ist bei uns z.B. Standard), darin steht nur, in welcher Woche du bist und wann ET ist. Mehr braucht er nicht zu wissen, auch wenn er sich seinen Teil denken wird. Aber das kann dir egal sein.
Also, ich habe auch bei meinem Arbeitgeber eine Bescheinigung abgegeben das ich in der Woche X schwanger bin.. Ich musste trotzdem zu einem späteren Zeitpunkt den Mutterpass vorzeigen bzw wurde die Seite mit dem ET kopiert.. Für mich nicht schlimm, da ich weder was zu "verbergen" hatte, noch irgendwas anderes..
Es gibt zwei Gründe, weshalb AG den MuPa haben wollen, den ET (wegen Mutterschutz) und wegen der ganzen Tests zur Immunität. Denn wenn man zB in der Schule etc arbeitet und nicht immun gegen Röteln ist, ist man direkt raus! Bei Masern etc. muss man eine Weile zu Hause bleiben usw. Da geht es halt allgemein um den Schutz am Arbeitsplatz. Du kannst diese Seite aber auch einfach deinem AG kopiere. Den MuPa selbst würde ich an deiner Stelle verweigern, mit der Begründung Gewicht, Erkrankungen etc, das ist privat.
Laut Gesetz bist du weder verpflichtet deine Schwangerschaft vor Arbeitsbeginn mitzuteilen, noch darf dich dein Arbeitgeber danach fragen.
Ich würde um dem Ärger aus dem Weg zu gehen sagen du hast noch keinen Mutterpass aber legst ihm die Bescheinigung vor. Kannst ihn ja auch vorher fragen welche Infos er braucht, damit sie drauf stehen nicht das er dich später nochmal auf den Mutterpass anspricht.
Auch wenn er kein Recht hat den Mutterpass zu sehen kann ich deine Sorge verstehen, gerade mit Hinblick auf den neuen Job. Man möchte ja auch ohne Bauchschmerzen irgendwann wieder kommen mach es so wie du doch wohlfühlst
Liebe Grüße
Ich hatte im August eine neue Stelle angefangen und direkt 3 Wochen später eine künstliche Befruchtung. Meine FÄ hatte den Termin des Transfers über den errechneten Termin geschrieben, so dass das Vorzeigen für mich wegfiel. Ich hab mir dann einfach eine Bescheinigung in der Praxis ausstellen lassen. Da steht nur drin, für wann man ausgerechnet ist und wann der Mutterschutz beginnt.
Liebe Grüße, Racoon
mit Babyboy im Bauch, Prinzessin an der Hand und 3 Sternchen im Herzen
Hallo, Der Arbeitgeber darf sich deinen Mutterpass nicht einfordern, das sind vertrauliche, persönliche und auch medizinische Infos und die haben ihn schlichtweg nichts anzugehen! Er kann sich eine Bescheinigung deiner Schwangerschaft verlangen, da steht nix groß drin, was er wahrscheinlich wissen möchte, muss ihm aber reichen…
Mutterpass musst du nicht abgeben aus Datenschutz, aber eine Bescheinigung vom FA, auf der auch steht, wann die Schwangerschaft festgestellt wurde. Ist ein normales Prozedere. Grundsätzlich ist es egal, da du Rechtlich nicht verpflichtet bist, eine Schwangerschaft in einem Bewerbungsgespräch mitzuteilen. Das Lügen ist nicht nett, aber eine Abmahnung darfst du dafür auch nicht bekommen, da du es auch nicht sagen musst, wann du davon erfahren hast. War halt nicht so smart auf menschlicher in dem Augenblick zu Lügen, aber es hat absolut niemand einen Schaden davon, weil es Rechtlich alles eindeutig geklärt ist. Anders wäre es, wenn du über was gelogen hättest, von dem dein AG einen Schaden genommen hätte. Einfach durchatmen, dass MuSchG ist ziemlich eindeutig und du bist auf der sicheren Seite. Gekündigt werden kannst du ja auch nicht mehr.
Ergänzend: Dein AG muss die Bescheinigung vom FA übrigens bezahlen, egal was er sagt.
Wann die Schwangerschaft festgestellt wurde steht tatsächlich nicht drauf, lediglich die Schwangerschaftswoche, der errechnete Termin und Beginn des Mutterschutzes, die Infos, die den Arbeitgeber zu interessieren haben, wann das festgestellt wurde geht ihn ja nix an.
Bei mir stand es jetzt Beide mal drauf (zwei unterschiedliche Ärzte in NRW unf NDS), aber kann durchaus sein, dass das nicht die Regel ist.