Mitglied inaktiv
Hallo, an alle arbeitslosen werdenden Mamis. Habe eben mit meinem derzeitigen Arbeitsamt telefoniert. Mutterschutz wird nicht angerechnet auf die Arbeitslosenzeit, dh wenn quasi vor Beginn des Mutterschutzes noch ein Anspruch von ich sag mal 100 Tagen besteht, hat man den nach dem Mutterschutz immer noch. Und wenn man sich dann noch ein Jahr auszeit nimmt, sprich Erziehungsgeld, dann hat man einen komplett neuen Anspruch + die 100 Tage vor dem Mutterschutz. Also eigentlich eine gute Lösung. Ich hoffe das hab ich jetzt verständlich ausgedrückt. Gruss Andrea
Hallo Andrea, ein gutes Thema, was Du da ansprichst. Ich bin zum 31.08.04 gekündigt und habe jetzt festgestellt (gestern zu unserem Hochzeitstag), das ich wieder schwanger bin. ET wäre voraussichtlich so zwischen 10.-15.01.05. Würde ich also rein theoretisch am 01.12. in den Mutterschutz gehen, habe ich 3 Monate Arbeitslosenzeit genommen. Nehme ich anschließend mein Jahr Erziehungsurlaub stehen mir die restlichen 9 Monate + ein volles Jahr Arbeitslosenzeit zu, oder habe ich da was falsch verstanden??? *grübel* Vielen Dank für Deine Antwort. Mit lieben Grüßen von Brita mit *Leon und Klein Krümelchen behütet in Mamas Bauch
Hallo Leoni, Wann bist du denn gekündigt worden? Wenn du gekündigt worden bist und innherhalb von ich glaube es waren zwei Wochen, dem AG mitteilst, dass du schwanger bist, ist die Kündigung dennoch ungültig. So stand es mal in der Stiftung Warentest. Am besten du fragst mal beim Arbeitsgericht nach, bevor du nachher so ein Hick Hack mit den Geldern bekommst. Gruß Livia
Hallo, also erstmal muss ich Livia recht geben. Wurdest du gekündigt oder läuft einfach nur der Vertrag aus? Das musst du unterscheiden. Wenn der Arbeitsvertrag nur ausläuft, hast du keinen Kündigungsschutz, ansonsten ja. Und 2.Ja, so hab ich das verstanden. Der Anspruch (ist nicht ganz ein Jahr) friert quasi vor dem Mutterschutz ein, und nach dem Jahr oder nach 2 Jahren musst du dann einen neuen Antrag stellen und bekommst dann einen neuen Anspruch + das was vor dem Mutterschutz noch übrig war. Allerdings musst du nur dann eine Person angeben, die dann aufs Kind aufpasst. Gruss Andrea
Klingt ja sehr interesant aber wie wird das Arbeitslosengeld dann berechnet?Nach dem Erziehungsgeld oder so wie es vorher war?Vor dem Mutterschutz meine ich! Silke
Also, ich bin nach 12 Jahren Betriebszugehörigkeit betriebsbedingt gekündigt worden, deshalb auch so eine lange Kündigungsfrist. Die Kündigung ist mir leider schon am 08.04.04 zugegangen. Da war ich also (leider) noch nicht schwanger. Ich glaube, man kann die Schwangerschaft nur zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung beim AG anzeigen, oder? Vielleicht weiß ja einer mehr??? Danke nochmals und liebe Grüße von Brita
... habe davon wirklich "NULL" Ahnung, da ich erst das Erste mal arbeitslos werde. Brita
Tut mir leid, das weiss ich leider auch nicht. Aber da ich nächste Woche eh dahin fahren darf, kann ich mal nachfragen. Ich hoffe ich vergesse das nicht. Gruss Andrea
Hallo, also, ich war vor meinem Sohn arbeitslos, und habe bis zum Mutterschutz 7 Monate arbeitslosenGeld bezogen. Nach 1,5 Jahren habe ich mich dann wieder Arbeitslos gemeldet und habe eine Bewilligung bekommen für den Rest der Zeit die noch übrig war. Das heisst: von dem Jahr das mir zugestanden hat, habe ich ja 7 Monate verbraucht, so das ich jetzt noch 5 Monate Arbeitslosengeld bekomme. Und zwar wird das Geld nach deinem alten Gehalt berechnet, nicht nach dem Erziehungsgeld. Du musst allerdings bezeugen können das du dein Kind die volle Woche unterbringen kannst, wenn du das nicht kannst musst du die Zeiten angeben z.B. Teilzeit, und dann bekommst du den darauf angerechneten Lohn. Ich hoffe ich konnte helfen. Schöne Grüße Michi
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