Mitglied inaktiv
Hallo, Ich muss mich demnächst Arbeitslos melden, da mich in der Mutterschutzfrist wohl niemand einstellen wird. Mein Vertrag läuft nächste Woche aus. weiß jemand worauf man in der Spätschwangerschaft und nach der Geburt anspruch hat? Zahlen die noch alles? Krankenkasse hat man ja normalerweise nach der Geburt Beitragsfrei, auch bei ALG? Gibt es Mutterschaftgeld oder ähnliche Leistungen?Wir werden auf jeden Fall für das Baby Sozialhilfe bekommen, aber jeder Euro extra ist ja schön. Kennt sich jemand damit aus? Was mich ja irritiert ist, dass ich mich arbeitslos melden muss, obwohl ich ja eigentlich nicht arbeiten darf... Ab Februar habe ich wieder einen Job, Bis Mitte Januar dauert der Mutterschutz. Danke für eure Antworten Gruß Dina
....ich war leider schon vor der ss arbeitslos (in umschulung) - ich bekam bis 6 wochen vor ET ganz regulär mein ALG, im anschluss daran mutterschaftsgeld von der Krankenkasse... nach der geburt stellst du antrag auf erziehungsgeld - somit bist du während der elternzeit automatisch beitragsfrei weiterversichert (und baby natürlich auch) - du musst lediglich den erziehungsgeld-bescheid bei der krankenkasse vorlegen... wenn du ab februar wieder arbeiten gehst, wird das halt dann aufs erz-geld angerechnet und entsprechend gekürzt... ebenso kannst du mit dem bescheid antrag auf ALG II/sozialhilfe stellen - die berechnen dann, ob anspruch besteht... eine weitere anlaufstelle für evtl. zusätzliche finanzspritze sind die "mutter-und kind beratungsstellen" z.b. von der caritas, wenn du dich dort noch vor der geburt anmeldest kannst du auch da (nach prüfen deiner finanziellen lage) geldleistungen bekommen (bis zum 3. lj deines kindes) ich hoffe, ich konnte dir etwas weiterhelfen liebe (noch-)kugelgrüße aus münchen, maggy (www.gatubella.homepageprogramme.de)
Hallo, Du bekommst bis Du in Mutterschutz gehst, ALG 1. Wenn Dein Mutterschutz beginnt, bekommst Du von Deiner Krankenkasse Mutterschutzgeld in Höhe Deines ALG. Ich habe zwar noch ein wenig Zeit, aber ich habe das gleiche Problem und mir wurde das so bei meiner Krankenkasse erklärt. Während Du ALG beziehst, bist Du ja eh bei der Krankenkasse versichert und wenn Du dann in Mutterschutz und Elternzeit bist, bist Du beitragsfrei für diese Zeit weiterversichert. LG Sibs
Hallo! Hab ein ähnliches Problem. Wenn du dich vor dem Mutterschutz noch arbeitslos meldest wird die KK zunächst wie gewohnt (auch während der Schwangerschaft) vom Arbeitsamt übernommen. Während des Mutterschutzes besteht evtl. Anspruch auf Alg2. Die Krankenkasse + Mutterschaftsgeld wird auf alle Fälle von der Kasse übernommen (auch wenn kein Anspruch auf Alg2 besteht). Mutterschaftsgeld wird abhängig vom Arbeitslosengeld1 gezahlt. Frag mal bei deiner Krankenkasse/Agentur für Arbeit wegen genauer Infos nach. LG Birgit
Danke! Ich werde den Antrag morgen abgeben. Da habe ich einen Termin.
hi, also das läuft so beim alg hast du ein recht in der ss auf 140 € extra nach der ss nicht je nach verdienst bekommst du dann 75 % vom einkommen njaa das mutterschutz geld ist so du müsstest dich alleie versciher lassen ich denke das ist zu ein großer aufwand kannst dich auch im mutterschutz schon alg beantragen ach versicherungen zahlt arbeitsamt bei mutterschutz musst du selber zahlen und es gibt höchstens 13 € pro tag je nach dem wieder wie dein verdienst war ich hooffe das hilft dir wietr und hab mich verständlcih ausgedrückt lg moni
Hallo, 6 Wochen vor und 8 Wochen nach ET bekommt man kein AlgI - sondern die KK zahlt. Danach kann man sich wieder alos melden, muss aber die Betreuung des Kindes sicher stellen. Mit Kind bekommt man 67% vom (bereinigtem) Nettoeinkommen. Keine 140 Euro extra oder sowas, auch vor ET nicht. Das gibt es nur als Mehrbedarf bei AlgII. Grüße!