Elternforum Schwanger - wer noch?

AB WANN MUSS ICH DEM AG SAGEN WIE LANGE ICH ZUHAUSE BLEIBEN WILL ????

AB WANN MUSS ICH DEM AG SAGEN WIE LANGE ICH ZUHAUSE BLEIBEN WILL ????

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

mein chef meinte ich muss mich jetzt schon etscheiden damit sich meine vertretung darauf einstellen kann. bin aber alleinerziehend und habe ein haus das ich allein abzahlen muss so das ich erst noch viel... rechnen muss. liebe grüße peggy


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Hallo, also mir wurde von meinem AG mitgeteilt, das ich spätestens 6 Wochen vor antritt der Elternzeit ihm bescheid geben muß. Aber ich weiß nicht, ob das nun generell so ist. LG dani


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Hallo Peggy! Ich weiß leider auch nicht, ab wann Du deinem AG Bescheid sagen MUSST. Bei mir war es so, dass ich auch lange hin und her überlegt habe, was ich denn nun eigentlich will und die Entscheidung immer vor mir her geschoben habe. Letzten Endes habe ich erfahren, dass jemand aus der Personalabteilung gesagt hat, ich müßte erst wenn das Kind geboren ist, sagen wann ich wieder arbeiten komme. Ob das nun aber eine allgemeingültige Regelung ist, kann ich nicht sagen. Ich habe so ca. im 6. Monat zumindest in meiner Abteilung gesagt, dass ich zwischen einem halben und einem ganzen Jahr zu Hause bleiben will. Eben damit sich die Kollegen schon mal ungefähr darauf einstellen können. Ich hoffe ich konnte Dir etwas weiterhelfen. LG Anne


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Also ich mußte es bei Felix auch 6 Wochen vor Antritt der Elternzeit meinem Ag sagen.Ich habe jedes Mal ein Jahr nur angegeben und habe 6 Wochen vor Ablauf dieser Zeit spätestens um ein weiteres Jahr verlängert.Insgesamt nehme ich dann 3 Jahre. LG Claudi


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Du musst es meines Wissens erst verbindlich sagen, wenn du den "Antrag" auf Elternzeit einreichst. Das waere dann spaetestens 2 Wochen nach der Geburt. Waere natuerlich nett, wenn du ihm vorher schon nen Tipp geben koenntest :-) Im Antrag muss man sich uebrigends fuer die ersten zwei Jahre festlegen. Das dritte Jahr kann man auch spaeter "nachlegen", muss das dann bis 8 Wochen vor Beginn des dritten Lebensjahres dem AG mitteilen. Wenn du dich aber gleich auf drei Jahre festlegst, ist das verbindlich. Uebrigends geht es nicht, dass man erstmal nur ein Jahr nimmt und dann eventuell das zweite, wie jemand schrieb. Bzw. das geht nur mit Zustimmung des AG, einen gesetzlichen Anspruch darauf hat man nicht (siehe Bundeserziehungsgeldgesetz). Ich hoffe, alle Klarheiten sind beseitigt. Das ist jetzt alte Gesetzgebung, ich hoffe, es ist nach der "Reform" so geblieben.. LG Berit


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

o.t.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

wundern mich hier einige Beiträge. Eigentlich kann man nämlich nicht verlängern. Bescheid muss man erst nach der Geburt geben und dann schreibt man am besten erst mal die vollen 3 Jahre rein. Verkürzen geht nämlich. Klar ist das für den Arbeitgeber problematisch, aber vor der Geburt kannst du das schlecht entscheiden, das Kind könnte ja Krankheiten oder ähnliches haben, die es erfordern, dass Du länger Zuhause bleibst. Natürlich versucht man, sich so schnell wie möglich zu entscheiden und dem AG entgegen zu kommen, aber ein Recht darauf hat er nicht LG Bellinda


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Nee, das mit dem Verkuerzen stimmt so pauschal nicht, im allgemeinen nur, wenn der AG zustimmt. Hier nochmal die Gesetzestexte. "Der Anspruch auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres eines Kindes; ein Anteil von bis zu zwölf Monaten ist mit Zustimmung des Arbeitgebers auf die Zeit bis zur Vollendung des achten Lebensjahres übertragbar.[..] Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen die Elternzeit, wenn sie unmittelbar nach der Geburt des Kindes oder nach der Mutterschutzfrist (§ 15 Abs. 3 Satz 2) beginnen soll, spätestens sechs Wochen, sonst spätestens acht Wochen vor Beginn schriftlich vom Arbeitgeber verlangen und gleichzeitig erklären, für welche Zeiten innerhalb von ZWEI JAHREN sie Elternzeit nehmen werden. Bei dringenden Gründen ist ausnahmsweise auch eine angemessene kürzere Frist möglich. Der Arbeitgeber soll die Elternzeit bescheinigen. [..] Die Elternzeit kann vorzeitig beendet oder im Rahmen des § 15 Abs. 2 verlängert werden, wenn der ARBEITGEBER ZUSTIMMT. Die vorzeitige Beendigung wegen der Geburt eines weiteren Kindes oder wegen eines besonderen Härtefalles (§ 1 Abs. 5) kann der Arbeitgeber nur innerhalb von vier Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen schriftlich ablehnen. [..] LG Berit


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Hallo! Bin nicht mehr schwanger! Also, eine Entscheidung MUßT Du Deinem AG verbindlich mitteilen, spätestens bis das das Kind 14 Tage alt ist. Vorher mußt Du ihm das gar nicht sagen. Du mußt Dich dann auch nur für die ersten beiden Jahre festlegen. Was Du mit dem 3. Jahr machst, kannst Du ihm später noch mitteilen. Chiara wurde am 13.07. geboren und ich habe meinem AG am 24.07. einen Brief geschrieben, in dem ich ihm mitteilte, daß ich zunächst 2 Jahre Elternzeit beantrage und ihn um schriftliche Bestätigung gebeten, die ich auch bekam. An meinem vorletzten Arbeitstag war ich bei ihm oben und habe mich von ihm verabschiedet und ihm das schon mal mündlich gesagt. Er meinte, auch wenn ich das 3. Jahr nehmen würd, wäre es kein Problem. Hoffe, konnte Dir helfen! LG Danie mit Klein Chiara Luana