Elternforum Schwanger unter 20

unter 18 mutter geworden, kindergeld weiter ?

unter 18 mutter geworden, kindergeld weiter ?

MamavonLaureen

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Hallo die tochter meiner nachbarin bekommt demnächst ihr baby . sie ist 16 jahre alt . nun fragen wir uns, ob sie weiterhin für sich kindergeld bekommt, auch wenn sie mutter ist? weiß das jemand ? lg


Love_Gun

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Antwort auf Beitrag von MamavonLaureen

klar, sie bekommt bis sie 18 ist kindergeld und danach wenn sie in der ausbildung ist bis sie 25 ist. hab mich auch erstmal erkundigt, weil ich probleme mitm kindergeld hatte, aber sie ist ja auch weiterhin ein "kind" und ihr steht es auf jeden fall zu..außerdem würde ihr kindergeld für ihr baby und erziehungsgeld zustehen.


Baby_2011_Xx

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Antwort auf Beitrag von MamavonLaureen

na klar wieso nicht??? ich bekommt bzw. mein dad bekommt auch noch Kindergeld für mich und ich hab ein Kind und bin schon 21 aber in der AUsbildung


xIntirax

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Antwort auf Beitrag von MamavonLaureen

So lange sie in Elternzeit ist. Ich habe mit 17 entbunden und bekam keines mehr für mich.Hätte ich keine Elternzeit genommen und wäre arbeiten gegangen, dann hätte ich es wieder bekommen.


Love_Gun

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Antwort auf Beitrag von MamavonLaureen

elternzeit kannst du gar nicht nehmen, wenn du vorher nicht irgendwo festangestellt warst.


xIntirax

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Antwort auf Beitrag von Love_Gun

Jeder kann bis zu 3 Jahre zu Hause bleiben und bekommt dafür Elterngeld/Landeserziehungsgeld (auch arbeitslose, allerdings wird es bei denen mit dem ALG2 verrechnet) und auch als Schülerin kannst du 3 Jahre zu Hause bleiben.


xIntirax

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Antwort auf Beitrag von xIntirax

Kindergeld bis zum 21 Lebensjahr bekommen, darüber hinaus bekommt sie es nur bis zum 25. Geburtstag, wenn sie arbeitet.


xIntirax

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Antwort auf Beitrag von xIntirax

Bzw. würde sieNACH der Elternzeit bis zum 21. Geburtstag Kindergeld bekommen


Love_Gun

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Antwort auf Beitrag von xIntirax

ähhmmm ja was hab ich denn oben geschriebn???? genau das oder?


xIntirax

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Antwort auf Beitrag von Love_Gun

Nein du hast geschrieben bis sie 18 ist.


Love_Gun

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Antwort auf Beitrag von MamavonLaureen

Schüler haben zunächst keinen Anspruch auf Elternzeit, können aber einen Antrag auf Schulpflichtbefreiung stellen, wenn das Kind nicht anderweitig betreut werden kann. Minderjährige Mütter haben für sich selbst und für ihr Kind Anspruch auf Kindergeld. Gering verdienende Eltern können einen Kindergeldzuschlag beantragen. hab ich grad recherchiert....


xIntirax

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Antwort auf Beitrag von Love_Gun

Ich bekam keines und meine Schwägerin bekommt nun auch keines mehr, wenn ihr Baby da ist, da es in der Elternzeit nicht gezahlt wird. Sicher hat sie dann Anspruch, wenn sie die Pause beendet hat.


Keksraupe

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Antwort auf Beitrag von xIntirax

Und sei es nur für wenige stunden die Woche, bekommt sie es weiterhin...


kriistin

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Antwort auf Beitrag von MamavonLaureen

Meine Eltern mussten das KiGe für mich nachzahlen bzw. zurückzahlen für die 10 Monate, die ich zu Hause war und Elterngeld bekommen habe! (Ich war 19)