Mitglied inaktiv
Huhu ich hab mal eine Frage, ich habe eine Bekannte, die Minderjährig Schwanger ist und möchte nun mit dem bereits volljährigen Vater des Kinders zusammen ziehen. Das Jugendamt sagt aber nein das ist nicht möglich. Sie selber ist aber nicht durch das Jugendamt bevormundet. Dürfen die das? Kennt sich damit jemand aus?
wenn ich nicht falsch informiert bin darf sie das nur mit der zustimmung des vormund's ich habe jetzt auch schon gehört dass der volljährige partner die vormundschaft ü bernommen hat . bei meiner freundin damals hatte der stiefvater die vormundschaft und hat ihr die einwilligung zum auszug gegeben .... bin aber auch nicht wirklich über das thema informiert ( ich war schon 18 damals) lg katrin
Hallo, ich war wo mein erstes Kind geboren wurde 16 Jahre alt und der Vater 21!Bei uns war es kein Problem!Wenn die eigenen Eltern damit einverstanden sind nehmen Sie die Verantwortung dafür und nicht das Jugenamt!Ebenso die Erziehungsberechtigung(wenn sie das möchten) des Würmchens solange bis die Mutter volljährig ist!Da würd ich mich nochmal kundig machen! lg
Danke aber ich wollte eigentlich wissen wie das mit dem zusammen ziehen ist. Ob das Jugendamt dies ablehnen darf um die vormundschaft geht es eigentlich nicht wirklich
dass wenn ihre eltern nichts dagegen haben, dass sie dann mit ihrem partner in eine eigene wohnung ziehen darf.... ihre eltern wenn sie ihr vormund sind (wie es bestimmt ist) hat es zu entscheiden was sie darf bis sie 18 ist...so habe ich es von den anderen verstanden! lg jasmin
Ich bin (und musste wegen Arbeit) mit 17 ausziehen, mein Freund war 18. Meine Eltern mussten nur den Mietvertrag mit unterschreiben für mich. War allerdings auch NICHT schwanger.
Ich krieg mein Kind auch mit 16 & der Vater ist 20 ! Meine Eltern haben auch nichts dagegen das wir zusammen ziehen. Also denke ich kein Problem wenn die Eltern ja sagen.
Also kann nur von mir ausgehen. Ich bin mit 16 zu meinen Freund gezogen (er war auch volljährig) mit 17 hab ich meine Tochter bekommen. Gab bei uns nie ein problem. Das jugendamt hatte zwar die Vormundschaft habe aber nie einen von denen gesehen, habe nur einen brief bekommen. ABER ich denke das kommt auf die ganze Situation an. Wie reif ist die werdende Mutter und deren Freund. Und klar können die das verbieten, wenn die Kindsmutter minderjährig ist.
Es ist möglich... wen man die passenden beiträge hat...warum und so...!!! das müsste alerdings vors gerricht gehn ... und mütter müsste zu stimmen ohne zustimmung der mutter ...ist das sehr sehr SEHR schwer ! ich hatte selber die situation...
also ich bin auch mit meinem Freund zusammen gezogen da war ich 17 und da hatten meine Eltern NICHTS mehr zu sagen ! denn schwanger haben sonder regeln (s o hat es mir meine SS beratung erklärt ) deine Eltern dürfen es dir nicht mehr verbieten , WENN du mind 16 Jahre alt bist ! das einzige was sein kann ist dass, das Amt sagt nein , weil sie die Wohnung nicht selber bezahlen können dann behauptet das Amt schon mal gerne das die Eltern dafür zuständig sind ..das stimmt so aber nicht denn wenn mans chwanger ist hat mein ein Recht auf eine Wohnung und Arbeistlosengeld 2 . egal ob man bei den Eltern noch ein Zimmer hat oder nicht...
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