Elternforum Schwanger unter 20

Irgendwie verwirrend

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Schau grade rum,weilsja doch interessant ist... Wenn ich jetz als AE heirate(nicht den KV),fällt da für den KV die unterhaltspflicht weg. Lese beides,auf der einen Seite,es würde wegfallen.auf der andern sei der KV ja trotzdem verpflichtet zu zahlen


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Also meine Schwester ist vom Vater der Kinder getrennt. Sie hat neu geheiratet. Allerdings hat ihr neuer Mann die Kinder NICHT adoptiert. Daher muss der Kindsvater weiterhin Unterhalt zahlen. So wurde ihr das gesagt. Lg


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aber nicht der Unterhalt. Auf den kannst du immer noch bestehen solange deine neuer Mann deine Kinder nicht adoptiert. Gruß


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ich bin vom erzeuger meiner tochter getrennt und habe meinen mann geheiratet, er ist nciht der erzeuger meiner tochter....das uvg ist weg gefallen aber der erzeuger meiner tochter ist unterhaltspflichtig....also wenn er arbeiten würde, müsste er meiner tochter unterhalt bezahlen, aber da er nicht arbeitet, naja....das jugendamt hat das uvg eingestellt weil ich verheiratet bin! lg jasmin


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ja somit "Unterhaltsverpflichtet" da er ja ab der Hochzeit für uns aufkommen muss. Somit bleiben dem Vater einige Schulden erspart und das ärgert mich. Aber egal, wir sind jetzt mehr Familie, als ich mit meinem Ex jemals geworden wäre. Gruß


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Hm,irgendwie schreckt es ja doch ab,um ehrlich zu sein. Denn dem Kind steht das Geld ja zu,und der neue Partner,auch wenn er die Kids dann annimt(rede jetz ma im allg von mehrzahl),muss und sollte ja nicht in der Pflicht stehen.Mh...doof.


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ja aber der erzeuger MUSS unterhalt zahlen er ist zur unterhalt verpflichtet wenn er arbeitet, nur Unterhaltsvorschussgeld vom Jugendamt bekommt man dann nicht mehr! achja, der erzeuger meiner tochter zahlt ja keinen unterhalt und deshalb kann ich meine tochter ganz auf die Lohnsteuerkarte meines mannes (stiefvater von ihr) setzten,....was sie auch ist! lg jasmin


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naja die 133 euro wären mir ehrlich gesagt total egal dann warte doch, uvg wird doch eh nur 72 monate gezahlt


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Hat er deine Tochter als ganzes Kind auf der Lohnsteuerkarte? Mein Mann hat nämlich nur je ein halbes Kind, aber da ich nicht arbeite und mich zur Zeit aufs Brüten (tolles Wort :D) konzentriere und auf alle Fälle 3 Jahre Pause nehme (hinzu kommt noch das der leibliche Vater auch kein Unterhalt zahlt), würde ich doch liebend gern beide auf seine Karte gehen lassen. Gruß


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hast pn


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Solange dein/e Kind/er nicht von dem neuen Partner adoptiert werden ist er unterhaltspflichtig.Wir sind ja noch dabei Unterhalt zu zahlen.Mein Mann seine Große ist zwar bereits 18 geht aber noch zur Schule.Wir sind leider beides dieses Jahr arbeitslos geworden und bekommen zusätzlich zum Arbeitslosengeld noch ergänzende Sozialhilfe.Er muß trotz allem noch 124,00 Euro zahlen.


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Der KV zahlt ganz normal Unterhalt, außer dein Partner adoptiert das Kind. Wenn der KV keinen Unterhalt zahlt, bekommst du ja Unterhaltsvorschuss und DER fällt weg, sobald du mit einem neuen Partner zusammenziehst.


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Der Unterhaltsvorschuss fällt erst bei Hochzeit weg Gruß


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Naja,was solls.....verpflichtet isser KV,un der geht soweit ich informiert bin eh bald arbeiten...hat sich ja gedrückt....wollte ni arbeiten gehn. Hat ne neue Perle,zieht mit ihr zusammen(nachm Monat bez.) und jetz kanner auf einma^^ Meinte ni,das ich ni heirate wenn das alles so ist sagte nur s schreckt n bissl davor ab... Adoptieren geht ja glaube eh nur mit einwilligung des mit sorgeberechtigten Elternteils?


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Wurde mit anders gesagt. Das ist ja immer das beruhigende. Wir müssen uns keine Vorwürfe machen, dass wir es nicht verstehen. Die kennen ja selbst ihre eigenen Regeln nicht *augenroll*


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und der sollte gut überlegt sein wenn der KV sich absolut garnicht kümmert, das kidn hasst und die mutterauch, kann man drpber nachdenken, aber einfach nur so? neeeee und zum Unterhalt: Manche KV sind einfach nur dämlich, net arbeiten um keinen unterhalt zahlen zu müssen, aber für die perle kann man... ah ja!


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mein mann würde auch gerne meine tochter (5 jahre) adoptieren, aber wir haben uns dann geeinigt, dass sie selber entscheiden kann, also wenn sie z.b. mit 13 oder 14 ankommt und meint, sie möchte von ihm adoptiert werden wird drüber geredet und wenn sies immer noch will, dann ok...wenn ihr erzeuger nicht mit einwilligt, dnan gehts vor gericht und dann ist ja die stimme von meiner tochter geltend.... lg jasmin


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Adoption steht derzeit auch nicht im Raum - auch wenn beide Elternteile (also die Mutter des Stiefsohnes,und der Kv meiner Kurzen) sich nicht kümmern-geschweige denn Interessieren. Zumal,wie du schon schreibst,sie alt genug sein sollen um mitreden zu können,da es sie da ja am ehesten betrifft. Naja,ging mir rein ums rechtliche was das betrifft,aus neugier ;) wie es da so steht.