Mitglied inaktiv
Hallo, ich gehöre nicht zu euch (bin mittlerweile schon 2x 20) aber ich frage für meinen Angestellten. Seine Tochter bekommt diesen Sommer ihr erstes Kind und wird kurz vorher 16. Welche Ansprüche hat sie? Einer sagt sie kann in ein betreutes Wohnen, die anderen sagen es geht nur Mutter-Kind-Heim (wäre aber 20 km weit weg, möchten ihre Eltern nicht). In der elterlichen Wohnung kann sie auf dauer nicht bleiben, da sie schon zu 6 Personen in einer 4 Zi-Wg. leben. Wie ihr schon hört, halten ihre Eltern fest zu ihr und auch die JA wissen schon bescheid aber da kommen echt gegensätzliche Angaben. Danke für die Antworten. ute
und niemand MUSS in ein betreutes wohnen Der vater des Mädels soll mal nen Termin beim JA und beim Arbeitsamt machen, wegen Hart4etc. die erklären das alles sehr genau, und können ihr ne wohnung in der nähe der eltermn vermitteln
Der mädchen steht mit kind eine wohnung zu,die von staat bezahlt wird!!!
Also ich selbst bin mit 16 in ein betreutes Wohnen gekommen, war da allerdings nicht schwanger, aber man hat mir gesagt, dass es in solchen Fällen andere Maßnamen (Mutter-Kind-H.) gibt und das betreute Wohnen nicht dafür aufkommt. Aber es gibt Ausnahmen, einfach mal erkundigen... Lg Jasmin
und mutter-kind-heime. das sind verscheidene dinge und NUR betreutes wohnen, da war ich auch mit 15, und das geht mit kind net, da muss man schon in spezialbetreute wohnen gruppen... ist übroigens net immer schlecht!!!
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