Mitglied inaktiv
Halli,hallo Mädels.. Ich hab da mal ne Frage an euch alle. Hoffentlich kann mir jemand helfen. Die liebe nette Familienkasse möchte prüfen ob ich 2008 Kindergeld zurecht bezogen habe. Alels kein Problem ich sämtliche Unterlagen dort hingeschickt.Nun kam ein Schreiben das sie gerne Absageschreibe von Bewerbungen haben möchte aus dem Monat März und Apirl 2008 und Oktober 2008. Diese hab ich aber nicht mehr alle vernichtet beim Umzug März 2009. Nun zu meiner Frage wie lange ist man verpflichtet Absageschreiben aufzuheben? Wäre super wenn mir jemand helfen könnte. Vielen lieben Dank im vorraus.. LG Jeannett
ach du liebe Schei..... also ganz ehrlich - ich hätte die auch nicht aufgehoben. Und mir geht irgendwie der sinn nicht ein, was die Anzahl der Absagen mit dem Kindergeld für dein Kind zu tun hat...... LG
Nicht für mein Kind sondern für mich.Sie wollen prüfen ob ich damals
zurecht Kindergeld bezogen habe. Musste sogar vom Job Center einen Zettel ausfüllen lassen das ich damals von denen Geld bezogen hab und Ausbidlungs-,wie Arbeitssuchend gemeldet war. Musste denen schon sämtliche Bewilligungsbescheide schicken..Und nun wollen sie Nachweise über Bewerbungsbemühnungen haben bzw.Absageschreibe von Firmen.
Aber HALLO wer hebt schon gerne Absageschreiben auf. Damit er sich später noch mal drüber ärgern kann..
Boorr ich ärger mich über die so sehr. Hab vor fast 3 Wochen eine Email geschrieben und um Rückruf gebeten aber denkste da ruft mal einen zurück..
LG Jeannett
Hoppla ;-)
Ok - das sie für dich nachprüfen ist ok - ABER wer hebt den kram auf? ICh würde es nicht tun.
Rückruf? Erwartest du das wirklich? Wenn man dort nämlich anruft muss man eine Sondernummer wählen, die eine dann trotz Flatrat noch zusätzlich kostet (die holens auch von den lebenden) - somit werden die nen Teufel tun und dich anrufen - das wirst du leider selbst machen müssen - und leider gottes brauchen die manchmal auch zieemlich lang bis man seine Frage an der richtigen Stelle loswerden kann
Ich glaube nicht das man verpflichtet ist Absagen aufzuheben - vor allen Dingen - vielen machen sich ja nicht mal die Mühe eine Bewerbung mit einem Absageschreiben zurückzusenden. habe ich jetzt bei Tochter nummer 2 gesehen.......
Würde dir raten, dort nochmal anzurufen - und zwar immer wieder - leider wirst müssen auch wenn die Telefonrechnung dann ärgert - es geht um deine kohle ;-)
LG und viel Erfolg!!!!!
Das Blöde ist nur ich kann diese Hotline noch so oft anrufen die Olle wird mich nie zurück rufen und ich werde sie nie telefonisch erreichen. Das letzte mal als ich die Hotline anrief, um, um Rückruf zu bitten da meinte sie doch glatt das könnte sie nicht registrieren da müsste ich ein sonder Schreiben aufsetzen damit ich zurück gerufen werde.
Aber eins kannste mir glauen so schnell geb ich nicht auf, so leicht kriegen die von mir das Geld nicht und sei es wenn ich mir ein Anwalt nehmen muss.
Da sind die an die Falsche geraten..
Boah das ist ja der Hammer!!!!!! Jaaaaaa hau ihnen eins auf die nase!!!!!!!! WÜrde ich auch machen - quälen und nerven was das zeugs hält - irgendwann stellt sie dich aus Verzweiflung durch ;-)))))))
Bist du jetzt in einer Ausbildung oder beziehst du noch ALG2. Bei ALG2 würdest du Anwalt nicht mal zahlen. Du kannst dich aber auch bei Agentur für Arbeit beraten lassen.
Ich bin ja zur Zeit im Erziehungsurlaub. Lebe sogut wie nur von meinem Freund seinem Gehalt bekommen noch ca 100€ jeden Monat von der ARGE. Also Anwalt müsste ich nicht zahlen.. LG Jeannett
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