Mitglied inaktiv
Guten Morgen meine Lieben, Ist hier jemand, der sich selbständig gemacht hat und und dann schwanger wurde? Ich hab Gragen zur Berechnung. Danke! Irene
Ja ich, ich bin seit 4 Jahren selbständig und jetzt schwanger.
HI Margot, oh, das trifft es dann nicht ganz (obwohl nach meiner Frage schon!), aber vielleicht weißt Du es ja trotzdem: ich habe mit Mitte letzten Jahres selbständig gemacht. Normalerweise wird ja bei Selbständigen das Jahr VOR der Geburt als Berechnungsgrundlage genommen. Da ich ja aber nicht das ganze Jahr selbständig war, ist das sicher anders? Sind dass dann 12 Monate VOR der Geburt? Und: wenn ich jetzt aussteigen würde (macht derzeit keinen Sinn, weil ich einen Bandscheibenvorfall habe und dermaßen ausgeknockt bin *seufz*) was ändert das dann? Klar, ich muß mich an die Elterngeldstelle wenden, aber vielleicht weißt Du ja auch schon was. Wäre klasse! Vielen Dank! Irene PS: Rein Interessahlber: Was machst Du denn??
Hallo RoteZora, ja soweit ich weiss, wird der Gewinn aus dem Jahr vor der Geburt berechnet anhand des letzten Steuerbescheides. Wenn Du noch keinen Steuerbescheid hast, werden soweit ich weiss, die letzten 12 Monate Deiner Selbständigkeit zugrunde gelegt. Wenn Du aussteigst, bekommst Du Arbeitslosengeld, wenn Du eine Arbeitslosenversicherung abgeschlossen hast. Wenn Du krank bist bekommst Du Krankengeld ab der (glaube ich) 7 Woche, je nach Krankenkassentarif. Ich würde da aber beim Arbeitsamt nachfragen, wie da zu verfahren ist. Ich bin selbständige Musikerin (Unterricht + Auftritte) LG Margot
http://www.mediafon.net/upload/mediafon_kinder_kriegen.pdf
Super, ich danke Dir!! Irene
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