Elternforum Reisen und Urlaub mit Kindern

Wohl Gesetzesänderung wg. Gutscheinen statt Erstattung

Wohl Gesetzesänderung wg. Gutscheinen statt Erstattung

ohno

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" Neues Gesetz erlaubt Gutscheine statt Erstattungen Wegen Corona wurden massenweise Flüge abgesagt. Jetzt bekommen Kunden nur noch Gutscheine statt Geld zurück Wegen Corona wurden massenweise Flüge abgesagt. Jetzt bekommen Kunden nur noch Gutscheine statt Geld zurück Dieses neue Gesetz wird Verbraucher auf die Palme bringen! Wegen Corona sind reihenweise Konzerte, Sportveranstaltungen wie Fußball-Bundesliga und auch Reisen abgesagt worden. Bisher ein klarer Fall: Das Geld muss Fans und Urlaubern ohne Abzüge erstattet werden. Jetzt sieht ein neues Gesetz vor, dass Verbraucher mit Gutscheinen abgespeist werden dürfen. Das Gesetz wurde am Donnerstag im Bundeskabinett gebilligt, soll in Kürze in Kraft treten. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) zu BILD: „Wir wollen Pauschalreisende in dieser Ausnahmesituation vor einem Totalverlust ihrer Anzahlung schützen. Niemandem ist gedient, wenn alle betroffenen Reisenden ihre Anzahlung zurückfordern und der Reiseveranstalter deswegen pleitegeht. Dann ist dort nichts mehr zu holen und alle schauen in die Röhre.“ Eigentlich gut gemeint, denn Airlines und Konzertveranstalter pfeifen finanziell oft aus dem letzten Loch, haben wegen der Corona-Krise gar keine liquiden Mittel. Klaus Müller, Chef der Verbraucherzentralen, wettert: „Diese sogenannten Gutscheine sind in Wirklichkeit Zwangskredite der Verbraucher an die Unternehmen, für die sie nicht mal Zinsen erhalten.“ Was steht im Gesetz? Pauschalreisen: Reiseveranstalter und Fluggesellschaften sollen den Buchenden bei Pandemie-bedingten Absagen von vor dem 8. März 2020 gebuchten Reisen anstelle der binnen 14 Tagen fälligen Erstattung einen Gutschein zu geben, der folgende Bedingungen erfüllen soll: - Insolvenzabsicherung, ggf. staatliche Rückversicherung - Härtefallklausel für Fälle, in denen für den Buchenden der Gutschein unzumutbar ist - Gültigkeit des Gutscheins: 31.12.2021 – ist der Gutschein bis zu diesem Zeitpunkt nicht eingelöst, ist der Wert zu erstatten. Flugtickets: Buchende bekommen bei Pandemie-bedingten Absagen von vor dem 8. März 2020 gebuchten Flügen anstelle der binnen 7 Tagen fälligen Erstattung einen Gutschein, der folgende Bedingungen erfüllen soll: - Härtefallregelung (siehe oben) - Gültigkeit bis 31.12.2021 – ist der Gutschein bis zu diesem Zeitpunkt nicht eingelöst, ist der Wert zu erstatten. Kultur-, Wissenschafts-, Sport- oder sonstige Freizeitveranstaltungen: Für den Fall der Pandemie-bedingten Absage von Veranstaltungen soll der Veranstaltende für vor dem 8. März erworbene Tickets der Inhaberin oder dem Inhaber anstelle einer Erstattung einen Gutschein geben dürfen. Die Regelung soll eine Härtefallklausel enthalten. Der Gutschein soll bis zum 31.12.2021 befristet sein. Ist der Gutschein bis dahin nicht eingelöst, ist der Preis des Tickets zu erstatten. Bei Reisen und Flügen will die Bundesregierung eine europäische Lösung. Denn: Airlines mit Sitz im EU-Ausland würden nicht unter die neue Regelung fallen. Die EU-Kommission muss aber noch grünes Licht geben. Das ist die Gefahr: Geht eine Airline oder ein Veranstalter pleite, wäre der Gutschein wertlos. Bei Pauschalreisen gibt der Sicherungsschein Insolvenz-Schutz." Quelle ist zwar B..., habs aber gerade nicht noch woanders gefunden...


Ellert

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Antwort auf Beitrag von ohno

"Insolvenzabsicherung, ggf. staatliche Rückversicherung" kommen würde. Unternehmen überleben und wenn nicht spricht wer auch immer voll ein. Auch bei Flügen könnte man das ggf andenken , teuer für den Steuerzahler.... Ausgefallene Veranstaltungen mit Gutscheinen abzuspeisen finde ich absolut schwachsinnig, ich sag nur meine fast 400.- Abiball, soll ich statt dessen zum Helene Fischer Konzert ? „Diese sogenannten Gutscheine sind in Wirklichkeit Zwangskredite der Verbraucher an die Unternehmen, für die sie nicht mal Zinsen erhalten.“ Stimmt aber Zinsen gibts auch auf Sparguthaben nicht wenn die alle nun pleite gehen haben wir alle noch weniger davon. Was Aktuell ein Unding ist dass Restzahlungen von Pauschalurlauben abgebucht werden und nichtmal annähernd die Wahrscheindlichkeit ist dass die Reise angetreten werden kann. dagmar


Sille74

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Antwort auf Beitrag von ohno

https://reisetopia.de/news/regierung-gutscheine-erstattung/ Hier noch ein Link dazu. Schlecht an der neuen Regelung ist aber auch, dass sie nur für Stornierungen seitens des Veranstalters/der Fluggesellschaft gelten. Eigene Stornierungen des (verhinderten) Reisenden sind nicht erfasst. Isst man dann in so einem Fall der Depp und bekommt bestenfalls auf Kulanzbasis einen Gutschein, der 5dke ganzen Sicherungen nicht enthält? In der Praxis ja, habe ich die Befürchtung. Rein rechtlich könnte man da ja dann auch argumentieren, dass der Fall nocht geregelt wurde und daher noch die normalen, bisherigen Bestimmungen gelten. Aber das nützt ja auch nichts, wenn man dann zwar Recht bekommt (sofern man es durchficht), aber es bei einer Pleite nichts mehr zu holen gibt ...


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Sille74

Ich hab zB nachgelesen dass die Malediven bis auf weiteres alle Einreisen nicht erlauben, Visa werden nicht ausgestellt eine solche Reise muss der VA stornieren weil nicht durchführbar. Pech habe ich bei meinem Flug nach Paris, die Flüge gehen leider da kann Air France immer sagen, flieg doch, wir machen das möglich. Oder wie hier geschrieben die Ferienparks die geöffnet haben theoretisch könnte man ja weil der Anbieter das ermöglicht. Wir müssen alle warten bis die Reisewarnungen verlängert sind ich denke dann wird man uns stornieren udn Gutscheine anbieten. Aida macht das ja leider schon so, meine Bekannte konnte einen tag vor Abflug erfahren dass es nichts wird, die bekam damals schon gesagt Geld gibts nicht zurück, ob das neue recht wohl auch rückwirkend gilt ? dagmar


Ellert

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Antwort auf Beitrag von ohno

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/im-sogenannten-corona-kabinett-der-bundesregierung-wurde-heute-folgender-beschluss-fuer-eine-gutscheinloesung-bei-pauschalreisen-flugtickets-und-freizeitveranstaltungen-gefasst--1738744 nur was ist ne Härtefallregelung ?


Trini

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Antwort auf Beitrag von ohno

Uns ist am 13. März eine Theatervorstellung ausgefallen. Jetzt wurden wir gefragt was wir wollen: Geld, Gutschein oder Spende ans Theater. Wir werden den Gutschein nehmen - und haben dabei fast ein schlechtes Gewissen.. Trini


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Trini

Käme mir auf die Summe an und wenn Du ein schlechtes Gewissen hast kannst Du ja die Summe nehmen und was Kleines spenden dagmar


Silvia3

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Antwort auf Beitrag von ohno

Wenn die Unternehmen sofort das Geld zurückzahlen müssten, wären sie sofort pleite. Deshalb ist es durchaus legitim, ihnen etwas Luft zu geben. Dann wären Tausende Menschen arbeitslos, das ist schlimmer als statt Geld einen Gutschein zu nehmen. Die Reiseveranstalter sind genauso wenig schuld an dem ganzen Schlamassel, sie sind genauso Opfer.. Silvia