sternenfee75
Nachdem der Autoverleih telefonisch z.Z. Nicht erreichbar ist, man immer wieder aus der Warteschleife fliegt, es keine Reaktion auf unser Email oder Einschreiben gab ausser einer Standardmail mit einer Fallnummer, uns aber umgekehrt die 40€ mittlerweile angemahnt wurden bzw mit Inkasso gedroht wurde, ging das Ganze jetzt zur Rechtschutzversicherung, die flott ein Schreiben aufgesetzt haben. Die 80€ für den Strafzettel, den wir ja nicht verursacht haben, müssen wir aber erstmal zahlen, da dies nicht über die deutsche Rechtschutzversicherung abgedeckt ist. Die wurden aber schon durch die Kanzlei vom Autoverleih zurückgefordert. Bisher hatten wir nur Stress und Kosten(kostenpflichtige Hotline, Einschreiben, 80€ gezahlt), ich hoffe, dass sie jetzt endlich mal die Sache klären. Zumindest weiß ich, wo wir nä Jahr schonmal nicht den Wagen buchen werden.
wir warten noch unser Schreiben von Ais ( hatte sich der ADAC eingeschaltet) hiess dann mein Mann wäre in der Fussgängerzone Autogefahren - im Lbeen nicht sagt er. Aber da frage ich mich auch wer am Ende was beweisen muss dagmar
Bei uns weiß ich ja nicht, was es war, Falschparken bestimmt, das geht schnell in Spanien mit ihren blauen und gelben Bordsteinen. Aber wir waren nie in der Gegend und das Kennzeichen stimmt ja nicht ganz überein. Mich nervt ja nur, dass so gar keine Antwort oder Reaktion kam.
erst als der ADAC sich einschaltete. Was ich nicht wusste dass die rechtsschutz im Ausland nicht zahlt also wenn bei uns was kommt sind wir dann genauso verloren dagmar
Die Zahlen bei uns zumindest nur den Vorgang gegen Hertz, aber nicht, wenn ich noch Einspruch gegen das spanische Verkehrsamt erhoben hätte. Das müsste ich selber machen bzw deswegen sollte ich dort die Rechnung zahlen und man will das Geld von Hertz zurückholen. Ansonsten ist das schon eine Kanzlei in Barcelona, die gehen ja auch gegen Hertz in Spanien vor.
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