Jayjay
Gerade schreibt mir eine Freundin, dass ihr Flieger nach Hause um 10.40 Uhr wäre. Als ich dann antwortete, dass das aber früh sei, meinte sie noch, dass das so nicht geplant gewesen sei. Sie hätten 19.00 irgendwas gebucht. Ja, wir sind schon mal erfolgreich gewesen, als wir gegen die geänderten Flugzeiten vorgegangen waren. Mit HIlfe eines Anwalts. Da waren die Umstände zwar noch wieder ein bisschen anders, aber dennoch: Meiner Freundin und ihrem Mann geht im Prinzip ein ganzer Tag verloren. Ich hatte jetzt einfach mal so zurückgeschrieben, dass sie sich beschweren sollen. Was meint ihr? Bringt das was? Und wo sollen die sich beschweren? (ich weiß jetzt alleridngs nicht, ob pauschal gebucht oder Hotel und Flug getrennt). Im Übrigen sitzen sie jetzt am Flughafen und der Flieger hat defintiv schon Verspätung...
das ist superärgerlich und hatte ich auch schon, aber ich denke, im nachhinein kann man eh nichts machen, da sie das "Angebot" ja ohne zu meckern angenommen hat.
Mh hatte ich neulich in der Familie nur etwas anders... Lt. EU Fluggastrechberordnung wird ja bei annulierten und verspäteten Flügen eine Entschädigungspauschale bezahlt. Je nach Distanz und Verspätung immerhin 600 Euro pro Person. Das Vorziehen eines Fluges wird wohl ab einer gewissen Anzahl Stunden einer Annulierung gleichgesetzt. So können sie sich ggf wenigstens noch Geld über diese Schiene direkt von der Airline holen. Und oder Entschädigung durch den Reiseveranstalter für entgangenen Urlaub. Ein Versuch ist es Wert und diese hin- und herverschieberei wirklich ein Unding. Effizient soll es sein zulasten der Fluggäste. Ausser es ist ein 30 Euro Billigflieger-Ticket, ich denk, da muss man mit sowas rechnen....
Wenn sie rechtzeitig vorher (ich weiß nicht genau wie lange das ist!) informiert wurden, dann kann sie sich den Aufwand sparen. Unser Flug damals mit Kleinkind wurde um über 6 Stunden verschoben auf nachts - trotz Schiedstelle für Fahr/ Fluggäste usw. Keine Chance, da wir das bereits zwei Wochen erfahren hatten. Meine Eltern haben gerade eine Entschädigung bekommen, aber sie hatten die Verspätung erst am Flughafen erfahren.
Da es den Rückflug betrifft, wird's kaum rechtzeitig möglich gewesen sein. @AP: An- und Abreise sind aber keine Urlaubstage. Mit dem Argument kommt man schwer weiter. Eher schon mit Begründung einer Annullierung.
dann dürfte das nicht zulässig sein rechtzeitig vorher haben wir hier leider alle die Erfahrung gemacht ist null zu bekommen da nutzen all die immer zitierten Urteile nichts all die tollen Presseberichte machen nur umsonst Hoffnungen dagmar
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