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Reise auf die Kanaren

Reise auf die Kanaren

Judokar

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Wir haben eine Reise Ende Juli auf die Kanaren gebucht, die wir jetzt aber nicht antreten wollen. Der Rieseveranstalter besteht auf Stornokosten....Wir wären ja auch schon mit einem Gurschein zufrieden. Ich würde aber auch auf nächstes Jahr umbuchen, da sind die Reisen aber laut Reisebüro noch nicht buchbar? Andere Veranstalter sind kulanter, denn da können Reisen bis einschl. Ende Juli kostenfrei gegen Gutschein storniert oder umgebucht werden. Hat da jemand Erfahrung? LG Judokar


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Judokar

huhu die Reisewarnung auf die Kanaren besteht nichtmehr da ist der VA mit Stornokosten leider im Recht dagmar


Holzkohle

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Da hast Du nicht Unrecht, finde es aber trotzdem eine Zumutung. Dass das Reisen wieder möglich ist, muss ja nicht automatisch heissen, dass da jeder jubelnd in die Höhe springt. In meinem Kollegen- und Freundeskreis haben alle, bis auf zwei, ihre Sommerreisen storniert, weil sie entweder Angst haben oder eben keine Lust auf Einschränkungen im Urlaub.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Holzkohle

Die Veranstalter kämpfen ums Überleben und können sich Kulanz vermutlich nichtmehr leisten das ist der Punkt und immer weniger sind kulant wie in den ersten Wochen. Ich vermute auch dass man nicht durchkommt mit Klagen denn wenn möglich kann man reisen, die Frage dann ist halt, was sind konkrete einschränkungen A la carte statt Buffet dürfte keines sein, Masken zum Einkaufen muss man auch hier tragen wenn aber dann Wasserparks zu sind am Hotel etc könnte man vielleicht ne Chance haben. Keine Lust gehört leider nicht dazu Ich meine das ganz neutral, menschlich ist Vieles verständlich wenn ich nicht reisen wollte würde ich schnell stornieren ehe das teurer und teurer wird dagmar


Sille74

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Nach § 651 h Abs. 3 BGB ist eine Reisewarnung nicht Voraussetzung für Rückerstattung bzw. Stornogebührenfreiheit. Voraussetzung ist, dass Umstände vorliegen, die die Reise erheblich beeinträchtigen. Eine solche erhebliche Beeinträchtigung kann man sicher auch jetzt, nach Aufhebung der Reisewarnung noch begründen. Bei einer Reisewarnung ist es von der Rechtsprechung her eben bereits "gevespert", dass solche Umstände vorliegen, so dass da die Veranstalter eben nicht rummachen. Ich als AP würde nicht gleich aufgeben, sondern außergewöhnliche Umstände geltend machen, erwähnen, dass ich rechtliche Schritte erwäge (muss man dann ja nicht wahr machen ...) und dann generös erklären, dass ich auch mot einem Gutschein einverstanden wäre ...


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Sille74

erhebliche Beeinträchtigung sind relativ klar kann man kündigen und den dann verklagen das ist wie mit den Flugzeitänderungen bzw Flugplatzänderungen.Kanaren sind nun nicht ein Entwicklungsland ohne Ärzte oder wie Ägypten etc wo die Versorgung gruselig wäre. Ich wäre nicht sicher ob man durchkäme nur weil man im Flieger ne Maske tragen muss oder das Buffet ausfällt eher wenn nur zwei Stunden Poolzeit sind oder ganze Dinge ausfallen. Aber das weiss man nun vermutlich noch nicht dagmar


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Mit der FTI Gruppe haben wir zB ganz schlöechte Erfahrungen gemacht als es um gestrichene Flüge und somit Verlegung vom Flugplatz etc ging und das nicht nur einmal dagmar


Tonic2108

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Antwort auf Beitrag von Holzkohle

Kann ja jeder machen wie er will, aber warum sollte das Unternehmen den Schaden tragen?


Sille74

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Ich würde es zumindest mal versuchen, damit zu argumentieren. Klar, wenn die einzige Einschränkung darin besteht, im Flieger eine Maske tragen zu müssen, dann würde es wohl nix werden mit dem kostenlosen Rücktritt. Aber bei festen (kurzen) Strand- und Poolzeiten, Wellnessbereich zu, Kinderanimation zu, geschlossenen Restaurants/Bars/Discos im Umfeld, fehlendem ÖPNV und Ausflugsmöglichkeiten etc. sieht es ja vielleicht schon wieder anders aus. Ganz "kampflos" würde ich nicht aufgeben.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Sille74

Wir fliegen in 15 Tagen nach Malta, nichtmal das Hotel kennt die genauen Einschränkungen oder deren Fremdenverkehrsamt, da hatte ich nämlich auch nachgefragt. Allerdings sind da die Strände sicher nutzbar, öffentliche Verkehrsmittel fahren wie gewohnt hier halt auch mit Maske, VERMUTLICH sind die Buffets verboten und alles läuft über a la carte Hallenbad darf man wohl nicht öffnen aber im Somemr wäre das kein Argument, nach aktuellem Stand ist da fast alles wie an der deutschen See. Wo ich auch streiten würde wäre wenn ich mit Kleinkindern ein Clubhotel buche mit allem Schnickschnack und dort ist nichts geöffnet ausser drei stunden am Tag der Pool, denn dann fehlt der für mich buchungsentscheidene Inhalt. dagmar


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Ellert

so wird es auf gc auch sein, die Kanarier wollen und werden alles tun, damit die touris kommen.


Ellert

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Ich brauch weder Animation noch Disco ich will den Sand an meinen Füssen spüren und die Wellen hören, da kannst Du mich in eine Hütte in den Dünen sperren. Aber es gibt auch Familien die das volle Programm wollen und brauchen nur um da so zu stornieren dass es begründet ist brauchst Du den Sack voller Argumente und aktuell sehe ich den eben nicht. Wer am Ballermann buchte um da jede Nacht Halli Galli zu erleben wird auch Pech haben dieses Jahr aber ob das als Grund reicht weiss ich nicht


SanBo

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Antwort auf Beitrag von Judokar

Wir haben auch Gran Canaria (wäre Ende Juli gewesen) storniert, natürlich mit Stornogebühr. Aber unser VA bietet an, die Gebühr zu erstatten bzw anzurechnen, wenn wir bis 31.12.20 neu buchen.