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Rechtliche Frage, Ferienhaus von privat gebucht, Stornobedingungen

Rechtliche Frage, Ferienhaus von privat gebucht, Stornobedingungen

Häsle

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Hallo, vielleicht kennt sich ja hier jemand aus oder kann mich auf den passenden Paragraphenweg schicken. Ich hatte von privat ein Ferienhaus in USA gebucht. Der Vermieter ist ein deutscher Privatmann. Es wurde nie ein Wort über Stornobedingungen verloren. Ich habe eine Anzahlung in Höhe von ca. 25% des Gesamtpreises geleistet. Der Rest sollte vier Wochen vor Anreise überwiesen werden. Jetzt habe ich storniert, mehr als drei Monate vor der geplanten Anreise und soll den kompletten Mietpreis bezahlen. Also die Miete, plus den Aufschlag für die Kinder und die örtlichen Steuern. Abgezogen wurde auf der Stornorechnung nur die Endreinigung (und die Anzahlung natürlich). Kann er das durchsetzen? Wer ist jetzt der Blöde, wegen der fehlenden Stornoklausel. Er oder ich?


omagina

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Antwort auf Beitrag von Häsle

moin..hast du keinen Mietvertrag??….in dem steht normalerweise alles ...auch Stornos....wenn nicht..könntest du wirklich Pech haben....in unserem Mietvertrag ..ohne den wir nicht vermieten..stehen die anteiligen Stornokosten genau aufgelistet....hilft dir jetzt nicht wirklich...wenn es um eine hohe Summe geht wird dir nur ein Rechtanwalt helfen können..lg und viel Erfolg


Häsle

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Antwort auf Beitrag von omagina

Danke. Ja, ich hab jetzt schon bissl was dazu gefunden. Es sieht schlecht aus, weil eben gar nichts über Storno erwähnt wurde. Der Vermieter muss das offensichtlich nicht, und dann ist der Mieter der Depp. Es geht um 1600€. Strom, Wasser wäre inkl. gewesen. Das muss er wohl teilweise rausrechnen. Aber ob er auch die Zusatzgebühr für die Kinder abziehen muss? Das wären immerhin 280€. Ihm fallen ja jetzt keine Mehrkosten durch die Kinder an. Weder Strom/Wasser noch Abnutzung oder sonstwas.


omagina

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Antwort auf Beitrag von Häsle

dann ist der Mietvertrag eigentlich anfechtbar..da auch die Stornogebühren drinstehen müssen....versuch was du kannst..das ist ja ne Menge Geld...lg


Ellert

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Antwort auf Beitrag von omagina

dann müsste das BGB gelten was steht da denn drin ? dagmar


Häsle

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Direkt beim privaten, deutschen Vermieter. Vor zwei Jahren noch beim selben Vermieter, aber über eine deutsche Vermittlungsseite. Auch da keinerlei Stornohinweise. Hat ja auch problemlos geklappt, und uns hätte normalerweise auch nix vom Urlaub abhalten können. Laut BGB muss der Mieter zahlen, wenn er die Mietsache wegen eines "in seiner Person liegenden Grundes" nicht nutzen kann/will. Ich hab ihn nochmal angeschrieben, dass ich die Stornierung wegen der unüblich hohen Stornorechnung zurücknehmen möchte. Mal schauen, wie er reagiert. Der kriegt das Haus garantiert nicht vermietet, also hab ich nichts zu verlieren, wenn ich es noch ein bisschen rauszögere. Evtl. darf man bis dahin nicht fliegen/einreisen und meine Chance, mit weniger Kosten da raus zu kommen, steigen.


Häsle

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Antwort auf Beitrag von Häsle

Er hat das Storno vom Storno akzeptiert. Jetzt hoffe ich, dass die Einreise im August nicht möglich sein wird und ich dadurch irgendwie Geld spare, weil es dann kein "in meiner Person liegender Grund" ist. Noch besser wäre, wenn bis dahin alles wieder normal wäre. *wünsch* Dann fliegen wir kurzfristig und relaxen zwei Wochen am Pool. Im Idealfall könnten wir dafür die Gutschrift von Opodo nutzen. (Da tut sich übrigens gar nix. Unsere Flüge sind bei United noch gebucht, inkl. Sitzplätze usw.). Bis Ende Juli muss ich mich entscheiden.